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EU-Kommission muss bei der Cross-Compliance-Umsetzung nachbessern

Deutlichen Nachbesserungsbedarf sieht der Europäische Rechnungshof (EuRH) im Hinblick auf die Umsetzung der Cross-Compliance-Vorschriften im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Er mahnt einen besseren Informationsaustausch zwischen Behörden an. Ab 2020 sollen die Vor-Ort-Kontrollen effizienter werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Deutlichen Nachbesserungsbedarf sieht der Europäische Rechnungshof (EuRH) im Hinblick auf die Umsetzung der Cross-Compliance-Vorschriften im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Er mahnt einen besseren Informationsaustausch zwischen Behörden an. Ab 2020 sollen die Vor-Ort-Kontrollen effizienter werden.


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In einem Ende vergangener Woche veröffentlichten Sonderbericht fordert der Rechnungshof unter anderem die EU-Kommission dazu auf, ab sofort den Austausch von Informationen über Verstöße gegen die Cross-Compliance-Verpflichtungen zwischen den zuständigen Dienststellen zu verbessern. Für die Agrarpolitik nach 2020 solle die Brüsseler Behörde neue, effizientere Vorschriften für die Vor-Ort-Kontrollen vorschlagen. Im Anschluss an den bis Ende 2018 fälligen Bericht über die Leistungen der GAP sollte die Kommission zudem eine Methodik ausarbeiten, mit der die Kosten der Cross-Compliance ermittelt werden könnten.


Mit Blick auf die geplante Folgenabschätzung für die GAP nach 2020 wird die EU-Kommission außerdem vom EuRH dazu aufgefordert, auszuloten, wie sie die Indikatoren zur Prüfung der Cross-Compliance-Leistungen weiterentwickeln und wie die Einhaltung dieser Vorschriften durch die Landwirte über die Indikatoren kontrolliert werden kann. Mögliche Synergien zwischen den Ökologisierungsvorschriften und den Standards für die Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sollten genutzt werden.


Den Empfehlungen vorausgegangen war die Feststellung des Rechnungshofes, dass die Kommission die Wirksamkeit der Cross-Compliance anhand der verfügbaren Informationen nicht angemessen bewerten könne. Bei den Leistungsindikatoren werde der Umfang der Verstöße durch die Landwirte nicht berücksichtigt, und die Gründe für die Verstöße würden von der EU-Kommission ebenfalls nicht analysiert.

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