Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

EU-Kommission reicht Klage gegen Deutschland wegen Nitrat ein

Die EU-Kommission hat beim Europäischen Gerichtshof die Klageschrift gegen Deutschland wegen der Verletzung der EU-Nitratrichtlinie eingereicht. Damit erhöht sie den Druck auf die Reform der Düngegesetzgebung. Fraglich ist, ob auch der derzeit diskutierte Entwurf zur Düngeverordnung reichen wird.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission hat beim Europäischen Gerichtshof die Klageschrift gegen Deutschland wegen der Verletzung der EU-Nitratrichtlinie eingereicht. Damit erhöht sie erneut den Druck auf die Bundesregierung, die Reform der Düngegesetzgebung zu Ende zu bringen. Fraglich ist, ob auch der derzeit diskutierte Entwurf zur Düngeverordnung reichen wird.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die EU-Kommission hat bereits am 27. Oktober die Klageschrift beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht, bestätigt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) am Donnerstag gegenüber top agrar. Schon Ende April 2016 hatte die EU-Kommission beschlossen, im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie, Klage zu erheben. Die förmliche Einreichung der Klage ist nun der letzte Schritt. Die Bundesregierung hat die Klageschrift am 31. Oktober 2016 vom EuGH förmlich zugestellt bekommen, heißt es im BMEL weiter.


BMEL hält sich zu Auswirkungen auf den aktuellen Entwurf der Düngeverordnung bedeckt


Derzeit sind die Mitarbeiter des BMEL dabei, die Klageschrift der EU-Kommission zu prüfen. Die Bundesregierung hat nun die Gelegenheit, innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung der Klage, eine Klagebeantwortung beim Europäischen Gerichtshof einzureichen. Ob die Klageschrift der EU-Kommission Auswirkungen auf die Regelungen des Entwurfs der Novelle der Düngeverordnung haben wird, könne erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt werden, teilt das BMEL top agrar mit. Die Bundesregierung gehe allerdings davon aus, dass mit den vorgesehenen Regelungen des Entwurfs der Novelle der Düngeverordnung die Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie umgesetzt würden.


Bundesrat soll noch in Dezember entscheiden


Über die Novelle der Düngeverordnung streitet das BMEL seit Jahren mit den Bundesländern und den Verbänden. Derzeit ist geplant im Dezember 2016 einen abgestimmten Verordnungsentwurf dem Bundesrat zur Zustimmung vorzulegen. Als Ziel gibt das BMEL aus, mit der Düngeverordnung einen angemessenen Ausgleich zwischen Umweltinteressen einerseits und praktikablen Lösungen für die Landwirtschaft andererseits zu schaffen. Dabei dürfe der Verordnungsentwurf die Landwirtschaft und vor allem die kleineren Betriebe nicht mit überzogenen Forderungen belasten, heißt es im BMEL. Die EU-Kommission hat der Bundesregierung immer wieder Anmerkungen zur Düngeverordnung geschickt. Zuletzt tat sie das im August 2016. Nun scheint der Kommission der Geduldsfaden gerissen zu sein, so dass sie ihre bisher nur angekündigte Drohung wahr gemacht hat und die Klage eingereicht hat.


Priesmeier warnt vor weiteren Zeitverzögerungen


Der agrarpolitische Sprecher der SPD, Wilhelm Priesmeier, bewertet den Tonfall der 1.500 Seiten umfassenden Klageschrift als sehr harsch. Die Kommission mache unmissverständlich deutlich, „dass Deutschland die Novelle des Düngerechts nicht bis auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben kann“, sagte Priesmeier. Aus seiner Sicht ist die EU-Kommission ist mehr als verärgert.


Kommission wirft BMEL fehlende wissenschaftliche Expertise vor


In der Klageschrift moniere diese, dass sie bereits seit November 2014 mit der Novellierung des Düngerechts immer wieder vertröstet wurde. Deutschland verstößt bereits seit 2007 gegen die EU-Nitratrichtlinie. „Die Bundesregierung konnte gegenüber der EU-Kommission nicht ausreichend begründen, warum beispielsweise mehr gedüngt werden darf, als die Pflanze an Nährstoffen benötigt“, bewertet Priesmeier den Text. Neu sei, dass die Kommission Deutschland vorwerfe, dass es an einer fundierten wissenschaftlichen Begründung in der Düngeverordnung fehle.


Konsequenzen könnten Strafzahlungen und neue Auflagen sein


Priesmeier drängte das Bundeslandwirtschaftsministerium als Folge nun die Reform im Düngerecht umzusetzen. „Da kommen wir an einer flächenbezogenen Gesamtbilanz für alle Betriebe einfach nicht vorbei“, so Priesmeier weiter. Andernfalls würden EU-Kommission und EuGH das gesamte Düngerecht wieder kassieren und die Bundesregierung müsse von vorne anfangen, prognostiziert Priesmeier. Hinzu kämen die Strafzahlungen für den Steuerzahler wegen der Vertragsverletzung.

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.