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EU-Rechnungsprüfer kritisieren Beihilfenverteilung in den neuen Mitgliedstaaten

Die EU-Direktbeihilfen gehen in den neuen Mitgliedstaaten nicht immer an echte landwirtschaftliche Betriebe. Die Auszahlungsmodalitäten sollten daher auf den Prüfstand gestellt werden. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem Sonderbericht, der vergangene Woche in Brüssel vorgestellt wurde.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Direktbeihilfen gehen in den neuen Mitgliedstaaten nicht immer an echte landwirtschaftliche Betriebe. Die Auszahlungsmodalitäten sollten daher auf den Prüfstand gestellt werden. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem Sonderbericht, der vergangene Woche in Brüssel vorgestellt wurde.


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Der EuRH kritisiert insbesondere die Praxis, öffentliche Einrichtungen, die staatliche Flächen verwalten, aber nicht anderweitig landwirtschaftlich tätig sind, an den Agrarbeihilfen teilhaben zu lassen. Ferner sollten keine Zahlungen für ungenutzte Flächen beziehungsweise für hauptsächlich nicht-landwirtschaftlich genutzte Flächen geleistet werden.


Aus dem Bericht geht hervor, dass ein Teil der Gelder, die sich für Bulgarien, Tschechien, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei im Jahr 2011 auf 5 Mrd. Euro beliefen, beispielsweise an Immobiliengesellschaften, Flughäfen, Forstwirtschaftsunternehmen, Jagdverbände sowie Angel- oder Skivereine floss. Weder der Europäischen Kommission noch den besuchten Mitgliedstaaten sei die genaue Zahl solcher Fälle bekannt.


Der Hof verweist auf ein Beispiel in Polen: Dort erhielten 1 345 Jagdverbände für das Antragsjahr 2010 und 19 000 ha landwirtschaftlicher Flächen rechtmäßig Gelder in Höhe 2,54 Mio. Euro. Ferner konzentrierten sich die Zahlungen wegen der dualen Struktur des Agrarsektors in vielen der neuen Mitgliedstaaten mit Großbetrieben einerseits und einer Vielzahl kleiner Familienbetriebe andererseits sehr stark auf einige wenige große Begünstigte, während die Mehrheit der Betriebsinhaber nur sehr geringe Beihilfebeträge erhalte. (AgE)

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