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EU will GVO-Anbauverbote neu regeln

Die dänische EU-Ratspräsidentschaft hat angekündigt, die nationalen Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen neu zu regeln. Schon im Frühjahr soll dazu ein Kompromisspapier vorliegen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die dänische EU-Ratspräsidentschaft hat angekündigt, die nationalen Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen neu zu regeln. Schon im März soll dazu ein Kompromisspapier vorliegen.

 

Presseberichten zufolge schlägt Dänemark vor, dass die Saatguthersteller künftig freiwillig auf den Verkauf von GVO in einem Land verzichten, wenn es entsprechende Absprachen zwischen den Antragstellern und der Regierung gibt. Wissenschaftliche Gründe sollen dafür nicht mehr nötig sein. Die Ablehnung des Landes reiche als Begründung aus, heißt es.


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Deutschland lehnt den neuen Vorschlag dem Vernehmen nach ab. Das Agrarministerium befürchtet Wettbewerbsverzerrungen auf dem EU-Binnenmarkt durch nationale Anbau-Verbote. Wie zu hören ist, gibt es allerdings viele andere Meinungen und Wünsche in den einzelnen Mitgliedsstaaten, so dass das Thema Gentechnik im Frühjahr wie gewohnt hitzige Diskussionen auslösen dürfte.



Anfang März soll die politische Einigung erreicht sein. Dazu müssten von den fünf Neinsagern Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien allerdings mindestens zwei umgestimmt werden. Dänemark will den Mitgliedstaaten gestatten, im Laufe des EU-weiten Zulassungsverfahrens für ein bestimmtes Produkt mit dem Hersteller zu vereinbaren, dass das nationale Territorium ganz oder teilweise von der Anbauzulassung ausgenommen wird. Kommt eine Einigung zustande, würde die Europäische Kommission lediglich informiert. Weigert sich das Unternehmen, würde über die Ausnahme im Komitologieverfahren entschieden.

 

Der letzte Versuch, das Gentechnikrecht zu ändern, scheiterte 2010. Ein Jahr später räumte das

EU-Parlament den EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit ein, den GVO-Anbau auf dem eigenen Gebiet verbieten zu können. Diese Regelungen sind aber noch nicht wasserdicht und gesetzlich verankert. (ad)

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