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EuGH-Urteil zum Saatgutrecht stößt auf Kritik

Die Vertreiber sogenannter Erhaltungssorten haben das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum EU-Saatgutrecht kritisiert. Die Entscheidung spiele den Agrarkonzernen in die Hände, erklärte der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt vergangene Woche in einer Pressemitteilung.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Vertreiber sogenannter Erhaltungssorten haben das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum EU-Saatgutrecht kritisiert. Die Entscheidung spiele den Agrarkonzernen in die Hände, erklärte der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt vergangene Woche in einer Pressemitteilung. In dem Verband haben sich 15 Organisationen zusammengeschlossen, die die landwirtschaftliche Biodiversität in der Kulturlandschaft stärken wollen.


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Das bestehende Saatgutrecht habe zum dramatischen Verlust der Kulturpflanzenvielfalt beigetragen. Die seit 2009 geltende Erhaltungssorten-Richtlinie habe die Lage nicht verbessert, sondern verschärft. Bauern, die Saatgut seltener Sorten verkaufen wollten, müssten nicht nur eine Zulassung beantragen, sondern sich mit anderen abstimmen, damit sie eine amtlich vorgegebene Gesamtmenge auf dem Markt nicht überschritten.


Gemüsesorten insbesondere müssten nicht nur zur Zulassung als Erhaltungssorte angemeldet werden. Vielmehr schreibe die EU maximale Packungsgrößen vor und verlange eine Buchführung über jedes verkaufte Gramm Saatgut. Die für Zulassungsgebühren fälligen Beträge könnten durch die verkauften Mengen keinesfalls erwirtschaftet werden. Deshalb seien bisher nur wenige Sorten angemeldet worden. Erhalter gäben Saatgut stattdessen gegen eine Spende ab und riskierten, dass dies rechtlich als Verkauf gewertet werde.


Der EuGH hatte die Beschränkung des Saatgutvertriebs alter Sorten bestätigt. Der Verband wirft dem EuGH vor, sein Urteil „aus der Sichtweise der Agrarkonzerne“ abgeleitet zu haben. Er fordert rechtssichere Möglichkeiten, Saatgut traditioneller Sorten ohne jeden bürokratischen Vorgang direkt an nicht-kommerzielle Nutzer zu verkaufen.


„Selbstverständlich besteht ein berechtigtes Interesse der Bauern sowie der Verbraucher, dass das Saatgut bestmögliche landwirtschaftliche Produktion erlaubt“, erklärte der Sprecher für ländliche Räume der Linksfraktion im Bundestag, Alexander Süßmair. Das dürfe jedoch keine genetische Gleichförmigkeit als Zulassungsvoraussetzung erzwingen. Traditionelle Sorten dürften nicht als „schädliches Saatgut“ verunglimpft werden. Die Politik müsse sich aktiv und mit konkreten Maßnahmen für Biodiversität einsetzen. (AgE)


Hintergründe:

Saatgut-Urteil: Das besagt es wirklich (19.7.2012)

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