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Familienbetriebe begrüßen Umschichtung der Agrarzahlungen

Die von den Ländern anvisierte Umschichtung von den Hektarprämien in Programme der Zweiten Säule findet Anhänger in der Agrarbranche. Die Familienbetriebe Land und Forst erhoffen sich eine bessere Entlohnung der Landwirte für Umweltleistungen. Sie sehen darin eine bessere Vereinbarkeit von Umweltschutz und Ökonomie.

Lesezeit: 2 Minuten

Die von den Ländern anvisierte Umschichtung von den Hektarprämien in Programme der Zweiten Säule findet Anhänger in der Agrarbranche. Die Familienbetriebe Land und Forst erhoffen sich eine bessere Entlohnung der Landwirte für Umweltleistungen. Sie sehen darin eine bessere Vereinbarkeit von Umweltschutz und Ökonomie.


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„Wir begrüßen es, dass der Agrarausschuss für eine maßvolle Erhöhung von 4,5 auf 6 Prozent gestimmt hat“, sagte Hubertus Paetow, stellvertretender Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. Damit wäre künftig weniger Geld je Hektar, aber mehr für die Förderung der ländlichen Entwicklung, Tierwohl-Initiativen sowie Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen verfügbar – nämlich statt 230 Millionen Euro im Jahr rund 300 Millionen Euro, begründet Paetow seine Einschätzung.


„Landwirte sollten für erbrachte Umweltleistungen entsprechend entlohnt werden. Mit ihrer Arbeit kümmern sie sich ums Land, pflegen Kulturlandschaften, sorgen für hochwertige Lebensmittel und leisten einen entscheidenden Beitrag für die Gesellschaft“, so Paetow weiter. Als Unternehmer müssten sie jedoch auch die Wirtschaftlichkeit im Blick halten. „Deshalb ist eine vernünftige Zweite Säule der richtige Weg, um beide Ziele zu vereinen: Umweltschutz und Ökonomie.“


Der Agrarausschuss des Bundesrates hat sich am Montag für eine Erhöhung Umschichtung der EU-Agrarzahlungen von der Ersten in die Zweite Säule von 4,5 auf 6 Prozent ausgesprochen. Sollte sich das Plenum des Bundesrates am 10. März dem Votum des Agrarausschusses anschließen, hat die Bundesregierung sechs Wochen Zeit sich dazu zu äußern.


Für eine weitere Umschichtung müsste Deutschland bis zum 1. August 2017 einen entsprechenden Antrag bei der EU-Kommission in Brüssel einreichen. Darauf müssten sich letztendlich Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und Bundesumweltministerium (BMUB) einigen.


Widerspruch zu dem Vorhaben kam in dieser Woche vom Sächsischen Landesbauernverband. Der Eingriff reduziere die Direktzahlungen weiter und hätte deutliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaftsbetriebe, sagte der sächsische Bauernpräsident Wolfgang Vogel. Er rief die Bundesländer dazu auf, dem Votum des Agrarausschusses nicht zu folgen.

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