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Antrag

FDP fordert Vereinfachung der Mindestlohndokumentation

Die Frist zur Dokumentation der Arbeitszeiten sollte von sieben Tagen auf einen Monat verlängert werden, empfiehlt die FDP. Und die monatliche Lohnbescheinigung müsste mit der Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden sowie dem resultierenden Monatsbruttolohn als Nachweis anerkannt werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Für eine Entlastung der Unternehmen bei der Dokumentation im Rahmen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) plädiert die FDP. Die Liberalen haben einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Darin fordern sie, die Frist zur Dokumentation der Arbeitszeiten von sieben Tagen auf einen Monat zu verlängern und die monatliche Lohnbescheinigung mit der Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden sowie dem resultierenden Monatsbruttolohn als Nachweis anzuerkennen. Dadurch würden die Betriebe „erheblich entlastet“, heißt es in dem Antrag.

Die derzeitigen Regelungen führten insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) häufig dazu, dass die Inhaber die Arbeitsaufzeichnungen am Wochenende erstellten, da dies neben dem Tagesgeschäft nicht möglich sei. Künftig solle der Arbeitgeber die Dokumentation am Ende eines Monats mit der Lohnabrechnung vornehmen können.

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Außerdem will die FDP-Fraktion die gesetzliche Lohngrenze für die Befreiung von den Dokumentationspflichten herabsetzen, so dass weniger Angestellte unter diese Regelungen fallen würden. Laut Antrag soll der Schwellenwert für die Ausnahme von 2 958 Euro brutto auf 2 000 Euro brutto abgesenkt werden.

Entfallen sollte die Aufzeichnungspflicht nach dem Willen der Liberalen auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, deren Stundenbruttoentgelt 2 Euro über dem gültigen Mindestlohn liegt.

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