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Flächenverbrauch: NRW streicht 5 ha/Tag-Ziel

Die Landesregierung von NRW streicht das Ziel, den Flächenverbrauch im Land auf 5 ha pro Tag zu begrenzen. Die Grenze scheint bislang bei Weitem nicht erreichbar, was im Behördendeutsch so heißt: "Das Instrument hat sich als unwirksam erwiesen".

Lesezeit: 2 Minuten

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine Änderung des Landungsentwicklungsplans (LEP) beschlossen und die Vorgabe, den Flächenverbrauch auf durchschnittlich 5 ha pro Tag zu begrenzen, gestrichen. Der bisherige 5 ha-Grundsatz habe sich als „unwirksames Instrument“ erwiesen, teilte das Wirtschaftsministerium in Düsseldorf mit.

Die Landesregierung werde unter Federführung des Agrarressorts „adäquate Maßnahmen zur Flächensparsamkeit entwickeln“, um die Nachhaltigkeitsziele des Bundes bezüglich des täglichen Wachstums der Siedlungs- und Verkehrsfläche zu erreichen. „Mit der Änderung ermöglichen wir wirtschaftliches Wachstum und Flexibilität bei der Baulandausweisung“, erklärte Ressortchef Prof. Andreas Pinkwart. Das verschaffe Regionen und Kommunen dringend benötigten Entscheidungsspielraum, um bestehenden Unternehmen attraktive Bedingungen zu bieten und Neuansiedlungen zu erleichtern.

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Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) erneuerte seine Kritik an der Düsseldorfer Flächenpolitik. Gerade angesichts der aktuellen Diskussion um den Insektenschwund sei der Schutz der Fläche unbedingt notwendig, da Insekten auf Beton keinen Lebensraum fänden. Der unbedachte Umgang mit landwirtschaftlichen Nutzflächen sei besorgniserregend; diese seien eine begrenzte Ressource. Wer eine starke heimische Landwirtschaft erhalten wolle, der müsse dieses Problem anpacken und nicht meiden, so der RLV.

Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um klimawandelbedingte Dürreperioden gelte es, weiteren unnötigen Flächenfraß durch immer neue Baugebiete zu vermeiden. Vordringlich sei ein ambitioniertes Investitionsprogramm, mit dem leerstehender innerstädtischer Wohnraum saniert und bestehende Industriebrachen systematisch erschlossen würden. Notwendig sei eine Kompensationsverordnung, die dem Prinzip „Qualität vor Quantität“ Rechnung trage. Der nordrhein-westfälische Landtag muss der Änderung des LEP noch zustimmen. Das 5 ha-Ziel war 2016 von der damaligen rot-grünen Koalition eingeführt worden.

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