In Niedersachsen können Landwirte noch bis zum 15. Mai Anträge auf Förderung von Agrarumwelt- (AUM) und Tierwohlmaßnahmen stellen. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium hingewiesen.
Die Beihilfen für die AUM werden laut Agrarressort gemeinsam mit dem Umweltministerium im Rahmen der Niedersächsischen und Bremer Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM) angeboten. Ziele seien die Einführung oder Beibehaltung besonders umwelt- und ressourcenschonender Anbauverfahren sowie eine gewässerschonende und naturschutzgerechte Landbewirtschaftung.
Die Prämien für eine besonders tiergerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere bietet das Land nach Angaben des Agrarressorts seit 2015 an. Ziel sei es, einen zusätzlichen Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung des niedersächsischen Tierschutzplans bei der Haltung von Legehennen und Schweinen zu geben. Als Indikatoren gälten intakte Ringelschwänze bei Mast- und Zuchtschweinen sowie ungekürzte Schnäbel bei Legehennen.
Im Bereich der „Ringelschwanzprämie“ und der „Ferkelprämie“ werden die Teilnehmer dem Ministerium zufolge zusätzlich durch eine praxisbezogene Beratung begleitet, zudem erfolge eine unabhängige Bewertung der Maßnahmen durch das Thünen-Institut (TI).
Anträge auf Teilnahme an den AUM und den Tierwohlmaßnahmen müssen laut Agrarressort bis zum 15. Mai bei der Landwirtschaftskammer eingereicht werden. An den AUM nehmen in Niedersachsen derzeit etwa 17 000 Betriebe teil; für das Jahr 2017 wird eine Fördersumme von rund 66 Mio Euro gezahlt. Für die Tierwohlprogrammen im aktuellen Förderzeitraum sind etwa 400 Betriebe mit rund 934 000 Legehennen, 216 000 Mastschweinen, 3 740 Sauen und 183 000 Ferkeln gemeldet.