Laut einem 2001 beschlossenen Bodengesetz sind Transaktionen mit landwirtschaftlichen Grundstücken für ukrainische Staatsbürger zwar möglich. Gleichzeitig wurde seinerzeit aber ein zunächst bis Ende Januar 2005 befristetes Moratorium verhängt, das danach bereits zweimal verlängert wurde. Die Gegner einer raschen Zulassung der freien Geschäfte mit Agrarland in der Ukraine befürchten, dass die Flächen, die Millionen kleiner Eigentümer gehören, mangels rechtlicher Einschränkungen unter Wert angekauft und zweckentfremdet werden. Die Aufschiebung der Liberalisierung beim Flächenverkauf gilt unbefristet, bis neue Gesetze für einen funktionierenden Bodenmarkt angenommen werden.
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