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Verfahrensfehler

Früherer Nabu-Vorsitzender zu Unrecht im Bundesumweltministerium?

Wegen nicht erklärbaren Auswahlkriterien bei der Besetzung der Stelle des Leiters der Abteilung Naturschutz muss das Umweltministerium die Stelle neu ausschreiben. Seit April hat sie Josef Tumbrinck.

Lesezeit: 1 Minuten

Ärger für Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Sie muss die Stelle des Leiters der Unterabteilung Naturschutz 1 im Ministerium neu ausschreiben, berichtet die Zeitschrift LZ Rheinland unter Berufung auf das Kölner Verwaltungsgericht. Seit April ist der frühere Nabu-Landesvorsitzende Josef Tumbrinck auf diesem Posten, offiziell nur „vorläufig“, wie es heißt.

Laut der Zeitschrift hatte ein Mitbewerber um den Posten geklagt, der sich durch die Stellenausschreibung vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen sah. Gesucht wurde seinerzeit ein Bewerber mit naturwissenschaftlichem Studium für die mit der Besoldungsstufe B6 (knapp 9.900 Euro) dotierte Stelle. Die Kölner Richter urteilten nun, dass die Argumentation aus der Stellenbeschreibung nicht überzeuge und die Anforderung nicht objektiv überprüfbar sei. Es gebe keine verbindliche Festlegung, was naturwissenschaftliche Studiengänge seien. Zudem habe das Ministerium nicht nachweisen können, wieso ein solches Studium notwendig sei. Durch diesen Fehler muss das Auswahlverfahren samt Stellenbesetzung neu ausgeschrieben werden.

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Um die Vergabe der Stelle an Tumbrinck hatte es im Frühjahr bereits Kritik gegeben, s.u.

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