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Agrarreform 2020

GAP: Genossenschaftsverband konnte wichtige Anliegen durchsetzen

Die EU erkennt Agrargenossenschaften als Mehrfamilienbetriebe an. Damit hat sich ein zentrales Anliegen des Genossenschaftsverbandes erfüllt.

Lesezeit: 1 Minuten

Nach zähem Ringen hat sich der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments vergangene Woche auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Erfreut zeigt sich der Genossenschaftsverband, dass die Agrargenossenschaften als Mehrfamilienbetriebe in der Position des Ausschusses anerkannt werden.

Grundsätzlich sprach sich der Agrarausschuss für eine Obergrenze von 100.000 Euro bei den Direktzahlungen aus, davon soll aber die Hälfte der Lohnkosten abgezogen werden können. Auf eine Kappung ganz verzichtet werden kann, wenn mindestens 10 Prozent des Präminenvolumens auf die ersten Hektar der Betriebe umverteilt werden. In Agrargenossenschaften sollen Kürzungen auf der Ebene der Mitglieder erfolgen können.

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„Es ist für uns ein großer Schritt, dass unsere Argumente durchgedrungen sind und nach den vielen Verhandlungen die Agrargenossenschaften auf europäischer Ebene zum ersten Mal als Mehrfamilienbetriebe anerkannt werden“, so Marco Schulz, Vorstand vom Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.. „Wir erwarten, dass dies in den weiteren Verhandlungen Bestand hat und die Agrargenossenschaften im Bereich der Direktzahlungen, egal ob bei Obergrenzen, einer Umverteilung auf die ersten Hektar oder auch bei der Junglandwirte-Förderung nicht benachteiligt werden“, ergänzt Schulz.

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