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Gefährdung durch Vogelgrippe noch nicht vom Tisch

Die eigentlich Ende Januar auslaufende Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Vechta ist auf unbestimmte Zeit verlängert worden. Wie der Landkreis mitteilte, ist bis auf weiteres sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder in einer entsprechenden Schutzvorrichtung gegen Wildvögel zu halten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die eigentlich Ende Januar auslaufende Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Vechta ist auf unbestimmte Zeit verlängert worden. Wie der Landkreis mitteilte, ist bis auf weiteres sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder in einer entsprechenden Schutzvorrichtung gegen Wildvögel zu halten.


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Bei einer Risikobewertung sei man zu der Auffassung gelangt, dass es im Verlauf des aktuellen Geflügelpestgeschehens in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt aviäre Influenzafälle bei mehreren Wildvögeln gegeben habe und für den Landkreis Vechta aufgrund des Wildvogelzuges noch immer eine Gefährdungslage bestehe, begründete das Landratsamt die Entscheidung.


In Mecklenburg-Vorpommern war in der vergangenen Woche ein zweiter Ausbruch der hochpathogenen Geflügelgrippe des Typs H5N8 bei einem nicht kommerziellen Halter in Anklam festgestellt worden, unweit des ersten betroffenen Hobbyhalters im Stadtpark. Das Sperrgebiet und die Beobachtungszone wurden nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Schwerin entsprechend ausgeweitet.


In Brandenburg hat das Verbraucherschutzministerium in Potsdam dagegen die Stallpflicht aufgehoben; die Landkreise können nun selbständig über etwaige Auflagen entscheiden. Es habe bislang keine Fälle von Geflügelpest in Brandenburg gegeben, hieß es aus dem Ministerium. Im Umkreis der Feuchtgebiete Unteres Odertal und Peitzer Teiche mit besonders vielen Wildvögeln müsse das Geflügel aber weiter im Stall bleiben.


Moskau reagiert moderat auf deutsche Vogelgrippefälle


In Reaktion auf die jüngsten Fälle der Aviären Influenza in Deutschland hat der Föderale Aufsichtsdienst für Tier- und Pflanzengesundheit Russlands (Rosselkhoznadzor) vergleichsweise milde reagiert. Die Einfuhren von Lebendgeflügel und Bruteiern aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt wurden gesperrt. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis erstreckte sich die am Dienstag vergangener Woche (27.1.) in Kraft getretene Handelsbeschränkung aber nur auf den betroffenen Landkreis und nicht auf das gesamte Bundesland. Ebenfalls am Dienstag lockerte Rosselkhoznadzor die zuvor im Zusammenhang mit Ausbrüchen der hochpathogenen Vogelgrippe verhängten Importverbote aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen und beschränkte den Einfuhrstopp auf die Landkreise Vorpommern-Greifswald sowie Rostock, Uckermark und Cloppenburg. Damit hat die Behörde entsprechenden Regionalisierungsvorschlägen des deutschen Veterinärdienstes entsprochen und dessen Sicherheitsgarantien berücksichtigt. Außerdem wurden Anfang vergangener Woche die bereits 2013 und 2014 wegen des Auftretens einer niedrigpathogenen Vogelgrippevariante erlassenen Einfuhrverbote für Lebendgeflügel und Bruteiern aus mehreren Landkreisen der Bundesländer Niedersachsen, Thüringen und Baden-Württemberg wieder aufgehoben.

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