Die Behörden entdecken immer mehr Fälle von Vogelgrippe mit dem gefährlichen Virus H5N8. Die angeordneten Keulungen nehmen zu. In einem Gänsezucht-Betrieb in Gudendorf (Kreis Dithmarschen/SH) etwa wollen die Behörden 2000 Tiere aufgrund des Virus keulen. Rund 1800 Gänse im zehn Kilometer entfernten Eddelak sollen voraussichtlich heute gekeult werden. Beide Ställe gehören zu einem Betrieb. Die hochansteckende Variante der Vogelgrippe hat in Deutschland bislang sieben Nutztierbestände befallen, alle in Norddeutschland.
Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ist das Virus inzwischen bei Wildvögeln in elf Bundesländern nachgewiesen worden. Damit erfolge die Ausbreitung des Erregers derzeit mit großer Dynamik. In allen Gebieten Deutschlands gebe es mehr und mehr Funde, vielerorts wird die Stallpflicht ausgeweitet, weshalb eine bundesweite Anordnung immer wahrscheinlicher wird.
Am Montag trat bereits eine Eilverordnung in Kraft. Demnach müssen nun auch kleinere Betriebe strenge Sicherheitsmaßnahmen treffen. So dürfen keine Unbefugten in die Ställe, Tierhalter müssen Schutzkleidung tragen sowie Hände und Stiefel desinfizieren können. Zuvor galt dies nur für Betriebe mit mehr als 1000 Tieren. Zudem wurde in Hamburg ein Freilaufverbot für Hunde und Katzen erlassen. So wollen die Behörden verhindern, dass die Tiere mit Kadavern in Kontakt kommen und den Erreger verbreiten.
Wegen der Vogelgrippe hat Hessen landesweit eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Zuvor hatten das etwa Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen getan. Die Vogelgrippe grassiert unverändert unter anderem am Bodensee. Bislang seien 268 tote Wildvögel eingesammelt worden, 219 wurden positiv auf das Vogelgrippe-Virus H5N8 getestet, berichtete ein Sprecherin des Agrarministeriums in Stuttgart. Betroffen seien alle Arten von Wasservögeln wie etwa Reiher, Möwen, Wildenten sowie auch Greifvögel.
Abgesehen von zwei toten Krähen sei das Virus bisher aber weiterhin nicht bei Singvögeln nachgewiesen worden.
Probleme bekommen nun auch einige Straußenhalter, da sie keine Ausnahmegenehmigung von der Stallpflicht bekommen. Strauße kann man aber nicht einsperren. Während einige Behörden kulant sind, reagieren andere strikt und zwingen die Halter, Lösungen zu finden.