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Geldbußen gegen Mitarbeiter von Humana

Nach fast fünfjährigen Ermittlungen hat die Bielefelder Staatsanwaltschaft die Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen vier frühere Mitarbeiter der Humana-Werke wegen Geringfügigkeit vorläufig eingestellt.

Lesezeit: 1 Minuten

Nach fast fünfjährigen Ermittlungen hat die Bielefelder Staatsanwaltschaft die Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen vier frühere Mitarbeiter der Humana-Werke wegen Geringfügigkeit vorläufig eingestellt. Presseberichten zufolge wurde den Beschuldigten Geldbußen von insgesamt 51 000 Euro auferlegt, die sie an das Kinderhilfswerk UNICEF zahlen müssen. Die vier Beschuldigten waren verantwortlich für die mangelhafte Qualität von Sojamilchpulver, das Ende 2003 nach Israel geliefert worden war. Es soll wegen eines zu geringen Gehalts an dem lebenswichtigen Vitamin B1 den Tod von zwei Säuglingen in Israel verursacht haben. Der Fall wurde als Humana-Affäre bekannt. Bei der Einstellung des Verfahrens habe man auch berücksichtigt, dass die Firma schon damals Entschädigungen gezahlt habe und nicht mehr mit Freiheitsstrafen zu rechnen gewesen sei.

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