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Gleiche Pflicht für alle: Geflügelverband kritisiert Ignoranz bei Tierschutz im Haustierbereich

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) macht darauf aufmerksam, dass die Öffentlichkeit die im Grundgesetz verankerten Staatsziele unterschiedlich bewertet.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) macht darauf aufmerksam, dass die Öffentlichkeit die im Grundgesetz verankerten Staatsziele unterschiedlich bewertet. Während sich bei Staatszielen wie „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ oder „Tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ die gesamte Gesellschaft verantwortlich und aufgefordert sieht, sei das beim Schutz der Tiere nicht so.


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"Der Schutz unserer Haustiere wird öffentlich kaum thematisiert und allein den Haltern überlassen. Bei unseren Nutztieren, die in besonderer Weise zu unserer Ernährung beitragen, werden in der Regel Landwirte und Tierhalter als allein Verantwortliche gesehen", schreibt der ZDG in einem neuen Positionspapier.


Laut ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke sei ein neues Verständnis dafür notwendig, dass Tierschutz unser aller Aufgabe ist. "Unsere Tierhalter sind willens und in der Lage, kontinuierliche Tierschutzfortschritte in der Nutztierhaltung zu realisieren. Um dabei im globalen Wettbewerb nicht auf der Strecke zu bleiben, brauchen sie dafür aber die Bereitschaft unserer Gesellschaft insgesamt, die Tierhalter in der gemeinschaftlichen Verantwortung für das wichtige Staatsziel Tierwohl zu unterstützen", so Ripke.


Das bedeute zum Beispiel: Wenn Politiker den Tierhaltern ordnungsrechtliche Auflagen erteilen, müssten sie den Rest der Gesellschaft an deren Realisierung beteiligen, konkret an der Finanzierung für erforderliche Mehraufwendungen, so der Präsident.


Und wenn sich der Lebensmitteleinzelhandel mit einem über den gesetzlichen Standard hinausgehenden Tierschutz-Mehrwert seiner Markenprodukte beim Verbraucher interessant machen will, müsse er diesen Mehraufwand dem Tierhalter auch bezahlen. Das gelte schließlich am Ende der Lebensmittelkette auch für die Verbraucher, die – durch das Grundgesetz verpflichtet – an der Ladentheke geringfügig mehr Geld auf den Tisch legen müssten. Bei der EEG-Abgabe für den Klimaschutz ist das laut Ripke inzwischen gesetzlich erzwungene Selbstverständlichkeit. Bei Lebensmitteln klafften Umfragewerte und reales Kaufverhalten nach wie vor weit auseinander.

 

Nationale Nutztierstrategie muss konkret und verbindlich werden!


Deutschland braucht nach Ansicht des Zentralverbandes zur Realisierung des Staatszieles Tierschutz einen inhaltlichen und zeitlichen Plan, der von der Breite der Gesellschaft getragen wird. Die Nationale Nutztierstrategie biete die große Chance, sich zwischen Bund und Ländern, Tierschutz- und Tierhaltungsverbänden, Bauern- und Verbraucherschutzverbänden unter Beteiligung von Naturschutz-, Wissenschafts- und Kirchenvertretern konkret und verbindlich auf eine deutsche Zukunftsallianz für nachhaltigen und praktikablen Tierschutz zu einigen und so für einen Zeitraum von zum Beispiel 15 Jahren Planungssicherheit für die gesamte Wertschöpfungskette zu schaffen. Deswegen brauche die Nationale Nutztierstrategie ab sofort eine klare Organisationsstruktur mit definierten Zeitabläufen und verbindlicher Geschäftsordnung.


"Tierschutz muss für alle an der Nutztierstrategie Beteiligten Priorität haben. Zielkonflikte mit Tierseuchen-, Bau- oder Emissionsrecht müssen von Praxis, Wissenschaft und Politik interdisziplinär und interministeriell aufgelöst werden. Weltweites und europäisches Tierschutzrecht muss dringend auf die führenden deutschen Standards gehoben und harmonisiert werden", so Ripke weiter.


Eine Tierschutz-Zukunftsallianz werde nur gelingen können, wenn die Debatte von Transparenz und Fakten bestimmt ist, nicht von einfachen politischen Stichtagsregelungen. Folgeabschätzungen und Indikatoren-Auswertung nach Erfüllung von neuen Tierschutz-Auflagen seien unumgänglich. Der Wissenschaft komme für den Erfolg eine zentrale Rolle zu.


"Die bundesweite Nutztierstrategie darf nicht als Instrument zur Abschaffung der bisher objektiv gar nicht definierten„Massentierhaltung“ verstanden werden. Wenn darüber Einigkeit besteht oder hergestellt wird, kann sie ein Erfolgsmodell für unser Tierschutz-Staatsziel werden. Nur dann kann sie die ganze Wertschöpfungskette zukunftssicher machen und für sichere, regional produzierte tierische Lebensmittel sorgen, die den Mehrwert „Tierschutz“ in sich tragen. Sie kann in diesem Sinne Basis für ein nationales staatliches Tierwohllabel  werden", so Ripke.

 

Staatliches Tierwohllabel muss verlässliche Breitenwirkung entfalten


Die am Markt verfügbaren Tierwohllabel verschiedener Anbieter erreichen nach Ansicht des ZDG-Präsidenten nur geringe Marktanteile, bedingt durch die erforderlichen Verbraucherpreis-Aufschläge. Ihre positive Tierschutzwirkung komme daher nur einer relativ kleinen Zahl von Nutztieren zugute.


"Mit Blick auf ein Staatliches Tierwohllabel zielführend ist ein Label-Tierschutzstandard mit verlässlicher Breitenwirkung, der einer großen Zahl von Nutztieren zugutekommt, in seiner Ausgestaltung dafür zunächst etwas weniger anspruchsvoll ist. Dieser Weg ist mit der wirtschaftsseitig von Tierhaltern, Vermarktern und Lebensmitteleinzelhandel (LEH) getragenen Initiative Tierwohl (ITW) erfolgreich realisiert worden", erklärt Ripke.


Bei der ITW zahlt der LEH in einen Fonds ein, aus dem die Tierhalter ihre Mehrkosten für z.B. geringere Besatzdichte und mehr Beschäftigungsmaterial zum Teil erstattet bekommen. Dabei profitieren in der neu begonnenen Programmphase 2018 bis 2020 rund 23 Prozent der Mastschweine, über 60 Prozent der Puten und knapp 70 Prozent der Hähnchen von den erhöhten Tierwohl-Anforderungen. Im Jahr 2018 umfasst das ITW-System damit im Zuge der Einführung der partiellen Nämlichkeit 492 Millionen Hähnchen und Puten – die ITW entfaltet damit eine große Tierschutz-Breitenwirkung in deutschen Ställen. "Diese Nämlichkeit gibt den Konsumenten die Gewissheit, dass das erworbene Fleisch tatsächlich aus Mitgliedsbetrieben der ITW kommt", stellt der Präsident fest.


Wie es in dem ZDG-Positionspapier weiter heißt, sollte ein staatliches Tierwohllabel systematisch darauf aufbauen. Es müsste neben den ITW-Tierschutzanforderungen für die Eingangsstufe auch die Fondslösung übernehmen. "Tierhaltern und Vermarktern muss die vollständige und sichere Erstattung der Aufwendungen für alle Tierschutz-Fortschritte garantiert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Betriebe würde so gesichert. Eigenkontrolliert durch das wirtschaftsseitig getragene QS-System entstünde so aus dem Stand und sofort umsetzbar ein praktikables Tierwohllabel-System mit möglicher Herkunftskennzeichnung. Es käme Millionen von Nutztieren unmittelbar zugute, wäre dynamisch und nach Bedarf in den Anforderungen fortzuentwickeln", meint der Verbandsvertreter.

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