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Glyphosat: Hendricks will BMEL Entscheidungsbefugnis entziehen

Die Verlängerung der Zulassung für Glyphosat ist in Deutschland noch nicht in trockenen Tüchern. Die EU-Mitgliedstaaten können die Anwendung auf ihrem Gebiet eigenmächtig verbieten. Bundesumweltministerin Hendricks will dem Landwirtschaftsministerium die Entscheidung dazu entziehen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Verlängerung der Zulassung für Glyphosat ist in Deutschland noch nicht in trockenen Tüchern. Die EU-Mitgliedstaaten können die Anwendung auf ihrem Gebiet eigenmächtig verbieten. Bundesumweltministerin Hendricks will dem Landwirtschaftsministerium die Entscheidung dazu entziehen.


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Nach der Entscheidung zur 5-jährigen Verlängerung der Zulassung von Glyphosat auf EU-Ebene stehen die Verhandlungen über die Umsetzung dessen in Deutschland noch bevor. Denn die EU-Mitgliedstaaten können die Anwendung auf ihrem Gebiet verbieten, auch wenn der Wirkstoff auf EU-Ebene zugelassen ist. Bisher ist für das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in Deutschland das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zuständig.


Bundesumweltministerin Barbra Hendricks (SPD) brachte in einem Interview mit dem Deutschlandfunk eine Verschiebung der Pflanzenschutzmittelzulassung ins Gesundheitsministerium in Spiel. “Eigentlich kann die Verantwortung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nicht auf Dauer beim Landwirtschaftsministerium liegen“, sagte sie. Dort gäbe es „nicht genug Kontrolle und nicht genug Abstand“, so Hendricks. Sie begründete dies auch damit, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium „zu nah“ am Bauernverband und „an der Lobby“ sei.


Für die Umsetzung der Glyphosat Verlängerung in Deutschland forderte Hendricks einen Kompromiss. „Es wäre ein guter Kompromiss, wenn man wenigstens nicht fünf Jahre verlängern würde“, so Hendricks. Damit verwies sie auf Frankreich, wo Staatspräsident Emmanuel Macron bereits ein nationales Verbot in drei Jahren angekündigt hat. Außerdem verlangte Hendricks, dass bei der Verlängerung in Deutschland „mit scharfen Regeln auf die Biodiversität“ geachtet werden müsse.


In Brüssel werden nun die EU-Kommissare am 12. Dezember formal über die Zulassung abstimmen. Anschließend wird die Entscheidung noch vor Ablaufen der Zulassung am 15. Dezember im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist damit bindend. Dann können die Verhandlungen in den Mitgliedstaaten über die Umsetzung beginnen. Ob mit geschäftsführender Bundesregierung, neuer Großen Koalition, einer Minderheitsregierung oder Neuwahlen, für alle Konstellationen sind harte Verhandlungen rund um die Glyphosat Verlängerung in Deutschland zu erwarten.

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