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Berufsbildungsmodernisierungsgesetz

Grüne Verbände gegen „Bachelor Professional“ statt „Meister“

Das Bundeskabinett hat im Mai 2019 einen Entwurf für das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) beschlossen. Dagegen wehren sich mehrere Verbände u.a. aus der Landwirtschaft.

Lesezeit: 2 Minuten

Die im Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft zusammengeschlossenen Agrarverbände (DBV, VLK, DRV, DLG, ZVG) lehnen die Einführung von Abschlussbezeichnungen wie Bachelor Professional (z.B. für Meister-, Fachagrarwirtprüfungen) oder Master Professional strikt ab. Die Bundesregierung plant u.a. diese Änderung im neuen Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG).

Die bewährten, allgemein akzeptierten und positiv besetzten Abschlussbezeichnungen im Fortbildungsbereich (z.B. Meister, Fachagrarwirt) dürfen nach Auffassung der Agrarwirtschaft nicht durch neue Rechtsvorgaben abgeschafft oder relativiert werden. Auch bewährte Begrifflichkeiten wie „berufliche Fortbildung“ sollten im BBiG nicht durch neue Sprachkreationen beschrieben werden wie höherqualifizierende bzw. höhere Berufsbildung. Eine neue Fortbildungsstufe für „Anpassungsfortbildung“ unterhalb der bisher üblichen Fortbildungsniveaus lehnt der ZDL ab, weil dafür kein Praxisbedarf besteht.

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Auch einige der im BBiMoG formulierten Neuregelungen zum Prüfungsbereich hätten aus Sicht des Agrarbereichs negative organisatorische und prüfungsökonomische Folgen. Nicht akzeptabel sind beispielsweise deutlich erhöhte Prüferzahlen bei praktischen Prüfungen. Positiv beurteilt der „grüne Bereich“ neue Möglichkeiten zur Einrichtung von Prüferdelegationen durch die Prüfungsausschüsse sowie erweiterte Regelungen zur Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen bei Fortbildungsprüfungen.

Ebenso lehnen die Verbände Rechtsvorgaben im BBiG zur Mindestausbildungsvergütung (MiAV) wegen des Eingriffs in die Tarifhoheit der Sozialpartner grundsätzlich ab. Die im BBiMoG festgelegte MiAV von 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr wäre für die „grünen Berufe“ jedoch akzeptabel. Erhöhungen für das zweite und dritte Ausbildungsjahr sollten aber nicht prozentual, sondern mit festen Beträgen von jeweils 100 Euro erfolgen. Grundsätzlich befürwortet werden die Neuregelungen zum Tarifvorrang von Ausbildungsvergütungen.

Positiv für die grünen Berufe wären lediglich die Neuregelungen zur Öffnung der Teilzeitausbildung für neue Zielgruppen. Neubestimmungen zur zeitlichen Gestaltung der Teilzeitausbildung dürften jedoch die inhaltliche Qualität der Berufsausbildung nicht beeinträchtigen, heißt es.

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