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Grundsteuerreform darf keine Steuererhöhung bedeuten

Am heutigen Freitag will der Bundesrat eine Länderinitiative zur Neuregelung der Grundsteuer auf den Weg bringen. Hierdurch sollen insbesondere die umstrittenen Regelungen der für die Grundsteuerbemessung entscheidenden Bewertung von Grundstücken und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben völlig neu gefasst werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Am heutigen Freitag will der Bundesrat eine Länderinitiative zur Neuregelung der Grundsteuer auf den Weg bringen. Hierdurch sollen insbesondere die umstrittenen Regelungen der für die Grundsteuerbemessung entscheidenden Bewertung von Grundstücken und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben völlig neu gefasst werden.


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Grundlage der Länderinitiative, die von 14 der 16 Länder getragen wird, ist ein Modellvorschlag aus den Länderfinanzministerien, mit dem die Einheitsbewertung abgeschafft und durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt werden soll. Der Deutsche Bauernverband (DBV) spricht sich hierbei für eine nachvollziehbare und transparente Grundsteuerbemessung aus.

 

Gut sei, dass der von den Ländern gefundene Kompromiss weiterhin eine am Ertragswert orientierte Bewertung landwirtschaftlicher Flächen vorsieht. Rund 5 Millionen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke seien davon betroffen und müssten neu bewertet werden. Die Gesetzesinitiative der Länder enthält aber keine Folgenabschätzung, wie sich die Abschaffung der Einheitsbewertung auswirkt, bemängelt der DBV. Die Bedeutung der Einheitsbewertung außerhalb der Grundsteuer wird von der Länderinitiative nicht aufgegriffen, obwohl in zahlreichen steuerlichen und außersteuerlichen Regelungen der Einheitswert eines landwirtschaftlichen Betriebes noch immer eine wesentliche Bezugsgröße darstellt.

 

Ebenso fehlten repräsentative Beispielrechnungen, welche Folgen die neue Grundsteuerbemessung auf die künftige Steuerbelastung der Landwirtschaft habe. Die anstehende Grundsteuerreform dürfe nicht dazu führen, dass die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Zukunft höher belastet werden, betont der DBV.


Konzeptionell streben die Länder zwar eine aufkommensneutrale Neuregelung an, doch ist unklar, ob sich dies auf das Gesamtgrundsteueraufkommen von rd. 13 Mrd. Euro jährlich bezieht oder auf den Beitrag der Land- und Forstwirtschaft (400 Mio. Euro p.a.) einerseits und von Grundvermögen andererseits.

 

Wenn -  wie im Gesetzentwurf vorgesehen - künftig beispielsweise Betriebsleiter- oder Altenteilerwohnungen bundeseinheitlich nicht mehr als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes angesehen werden, sondern der Grundsteuer B unterliegen und zusätzlich Wirtschaftsgebäude gesondert zu bewerten sind, führe dies zu einer deutlich höheren Bewertung der landwirtschaftlichen Betriebe. Dies müsse, so der DBV, an anderer Stelle ausgeglichen werden, um die Gesamtbelastung des Bereiches Landwirtschaft bei der Grundsteuer zu vermeiden.


Lesen Sie auch unseren Heftbeitrag:

Grundsteuer-Reform zulasten der Landwirte? aus der Ausgabe 7/2016

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