Die EU-Umweltminister sind mehrheitlich bereit, weiter darüber zu diskutieren, ob der Gentechnikanbau ins Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt werden darf. Bevor die Gespräche fortgeführt werden, soll die Europäische Kommission jedoch in Vorleistung treten. So forderte der Umweltrat vergangene Woche in Brüssel weitere Schritte zur Einbindung langfristiger Umweltaspekte und sozioökonomischer Kriterien ins Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sowie insbesondere eine Liste mit möglichen Gründen für politisch motivierte Anbauverbote. Diese Punkte wurden von allen rund 20 Delegationen, die sich zu Wort meldeten, aufgegriffen.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen beteiligte sich nicht an der Aussprache. Allerdings ist bekannt, dass Berlin von den Vorschlägen wenig hält. Gemeinsam mit Frankreich, Italien und Spanien, die ebenfalls sehr kritisch eingestellt sind, könnte Deutschland eine Sperrminorität formen und den Fortgang der Gespräche blockieren. Dazu ist es bislang aber noch nicht gekommen.
Gegenüber Journalisten betonte Röttgen im Anschluss an das Treffen der EU-Umweltminister, dass es noch immer offene Fragen gebe, insbesondere juristischer Natur hinsichtlich der Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem EU-Recht und internationalen Handelsverpflichtungen. EU-Gesundheitskommissar John Dalli kündigte an, eine vorläufige Liste mit möglichen Gründen für ein GVO-Anbauverbot bis zum nächsten Treffen der Ratsarbeitsgruppe Gentechnik am 11. Februar 2011 vorzulegen. Ferner soll Anfang nächsten Jahres auch der langerwartete Bericht über sozioökonomische Aspekte des GVO-Anbaus mit Rückmeldungen aus 24 Mitgliedstaaten erscheinen. Der Malteser goss jedoch umgehend Wasser in den Wein: Die Einschätzungen der Regierungen unterschieden sich sehr stark voneinander. Man dürfe deshalb von diesem Papier keine entscheidenden neuen Erkenntnisse erwarten. Darüber hinaus verwies er auf die laufenden Arbeiten zur Reform der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Hintergrund: Weiter Unklarheit über Zuständigkeit beim GVO-Anbau (21.12.2010)