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Herbsttagung der Agrarsozialen Gesellschaft diskutierte GAP nach 2020

Die Vorschläge der EU-Kommission zur gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 waren das Thema der Herbsttagung der Agrarsozialen Gesellschaft e.V. (ASG) am 14. und 15. November 2018 in Göttingen.

Lesezeit: 8 Minuten

die Rückverlagerung von Verantwortlichkeiten auf die Mitgliedstaaten. Die Mitgliedsländer sollen dazu nationale Strategiepläne erstellen und das Greening durch verpflichtende Konditionalitäten bei den Direktzahlungen ersetzen, erklärten die Redner letzte Woche auf der Herbsttagung der Agrarsozialen Gesellschaft (ASG) in Göttingen.

Maßnahmen der 2. Säule sollten den regionalen Erfordernissen Rechnung tragen. Vor dem Hintergrund des Brexit sei zudem geplant, die EU-Mittel für die Landwirtschaft nach 2020 gegenüber der vorherigen Förderperiode um 5 % zu kürzen; für Deutschland würde dies eine Reduktion der Mittel für die 1. Säule um rd. 4 % und für die 2. Säule um rd. 15 % bedeuten, hieß es.

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Die GAP nach 2020 – einfacher, ökologischer, gemeinwohlorientierter?

Die zum Einstieg in das Thema von Moderatorin Dr. Tanja Busse interviewten Landwirte Hauke Peters aus Hessenburg und Philipp Schulze Esking, DLG-Vizepräsident, waren einhellig der Meinung, dass die Landwirtschaft von dauerhaften einkommenswirksamen Direktzahlungen wegkommen müsse – allerdings müssten diese planbar über mehrere Jahre abgeschmolzen werden.

Dieser Ansicht widersprach Juliane Vees, Landwirtin und Präsidentin des LandFrauenverbandes Württemberg-Hohenzollern: In Baden-Württemberg seien die Strukturen deutlich kleiner und ohne die Direktzahlungen müssten viele Betriebe aufgeben. Darüber, dass diese kleinräumigen Strukturen aufrecht erhalten werden sollten, waren sich alle drei einig, es müsse jedoch nach anderen Möglichkeiten der Förderung gesucht werden, beispielsweise im Bereich der Tierhaltung, wo es gesellschaftliche Forderungen gebe, deren Umsetzung mit öffentlichen Mitteln gefördert werden könne.

Zu den fünf Kernelementen der neuen GAP, die Dr. Rudolf Mögele, Stellv. Generaldirektor der GD AGRI, Europäische Kommission, anführte, gehörten neben einer Vereinfachung und Modernisierung, einem verstärkten Beitrag zur Erreichung von Klima- und Umweltzielen, einer stärkeren Orientierung an Zielen und Ergebnissen sowie einem neuen Umsetzungsmodell mit der Verlagerung von Befugnissen auf die regionale Ebene eine gerechtere Verteilung der Direktzahlungen. Diese sollten in vier Schritten gekürzt werden und eine differenzierbare Einkommensgrundstützung plus eine Umverteilung auf Betriebsgrößenbasis und darüber hinaus Regelungen für Klima und Umwelt in der 1. Säule enthalten sowie eine gekoppelte Einkommensstützung und eine ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern wünsche sich für die kommende Förderperiode eine stärkere ökologische Ausrichtung der GAP, so Dr. Jürgen Buchwald, Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Landwirte könnten zum anerkannten Umweltdienstleister auf der Fläche werden, wenn dem Leistungsgedanken „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“ ernsthaft gefolgt würde.

Künftig müsse damit auch Geld verdient werden können, während bisher nur ein Kostenausgleich gezahlt würde. Er plädierte gleichzeitig dafür, Umweltleistungen in der 1. Säule zu erbringen und das Geld der 2. Säule vorrangig für die Stärkung und Entwicklung der ländlichen Räume einzusetzen. Eine Mittelkürzung in der 2. Säule von 15 % oder mehr, wie von der Kommission vorgeschlagen, sei nicht tragbar.

Sachsens ELER-RESET-Vorschlag habe sichtbar Eingang in die Kommissionsvorschläge gefunden, freute sich Staatsminister Thomas Schmidt, zuständig für Umwelt und Landwirtschaft und ASG-Vorstandsmitglied. Als Beispiele nannte er die stärkere Orientierung der Förderung auf Ergebnisse oder auch die Konzentration auf weniger Prüfinstanzen. Zugleich bedauerte er aber, dass der nationale Strategieplan die föderale Verfassungsordnung einiger Mitgliedstaaten nicht berücksichtige. Dadurch erhöhe sich u. U. der Koordinierungs- und Abstimmungsbedarf und bisher vorhandene regionale Spielräume bei der Programmierung und Umsetzung würden eingegrenzt.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) unterstütze den Vorschlag der EU-Kommission, Umwelt- und Klimaschutz ambitionierter auszugestalten und stärker zu honorieren, versicherte StS Dr. Hermann Onko Aeikens. Die Bindung von Direktzahlungen an Umwelt- und Klimaleistungen sei zugleich wichtig für die Akzeptanz der GAP. Dabei müsse es gelingen, das Ziel „mehr Umweltwirkung“ und das der Stabilisierung des Einkommensbeitrags in Einklang bringen. Zumindest für die Verwaltungen werde die GAP wegen des in Zukunft auch für die 1. Säule vorgesehenen Strategieplans jedoch wohl nicht einfacher werden.

Prof. Dr. Dr. Christian Henning, Universität Kiel, kritisierte die unveränderte Weiterführung der Flächenprämie als Einkommensstützung – bei Sozialleistungen wie dieser müsse eine Prüfung der Bedürftigkeit erfolgen. Positiv bewertete er die nationalen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule. Es sei jetzt möglich, höhere Umwelt oder Tierschutzstandards zu etablieren als in anderen europäischen Ländern. In Deutschland, als Hauptgewinner der europäischen Integration, seien die finanziellen Möglichkeiten vorhanden und öffentliche Ausgaben für Umwelt- und Tierschutz hätten hohe Zustimmungswerte. Die vertragsrechtliche Gestaltung solcher Maßnahmen verzerre den Wettbewerb nicht.

StS’in Friedlinde Gurr-Hirsch, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, wies die Kritik an der Flächenprämie als Einkommensstützung zurück; in Deutschland bestünden große Unterschiede in der Agrarstruktur, die es zu berücksichtigen gelte.

Dirk Fisser, Neue Osnabrücker Zeitung, konstatierte oft unüberbrückbar scheinende Differenzen zwischen der Sichtweise der Gesellschaft und der Landwirte. Wenn deren Berufsvertreter keine Angebote machten, die die Wünsche der Gesellschaft aufnähmen, werde der Gesetzgeber Maßnahmen ergreifen, um den gesellschaftlichen Ansprüchen und dem Wählerwillen zu genügen.

Die Bewertung der künftigen Agrarpolitik könne sich zum jetzigen Zeitpunkt nur auf die nationale Umsetzung beziehen, betonte Udo Hemmerling, Stellv. Generalsekretär Deutscher Bauernverband. Die Flächenzahlungen würden weiter eine fundamentale Bedeutung haben, eine Kappung oder Degression der Direktzahlungen lehne der Bauernverband ab: „Die EU-Agrarförderung muss aus Sicht der Landwirte vor allem effektiver und einfacher werden. Bund und Länder sollten die neuen Freiheiten aus Brüssel nutzen, um die Antragsverfahren und Kontrollen wieder auf ein sinnvolles Maß zurückzuführen.“

Lutz Ribbe, naturschutzpolitischer Direktor EuroNatur, bezeichnete die europäische Agrarpolitik der vergangenen Jahrzehnte als „rasantes Drehen im Teufelskreis“. Vom Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“ sei auch in den neuen Vorschlägen so gut wie keine Spur. Zudem seien sie unsozial, da flächenstarke Betriebe weiter massiv bevorteilt würden. Ribbe ging davon aus, dass die Renationalisierung zu einem „Race to the bottom“ bei der Gestaltung der Konditionalitäten bei der Flächenprämie führen werde.

Arbeitnehmer machten heute die Hälfte aller Beschäftigten in der deutschen Landwirtschaft aus, deshalb müsse die GAP diese neue Realität in der nächsten Förderperiode abbilden, so Jörg Heinel, IG BAU. Die Gewerkschaft fordere eine Koppelung der Direktzahlungen an Kriterien „Guter Arbeit“, größere Investitionen in die Förderung einer demokratischen Kultur vor Ort und Weiterbildung für Arbeitnehmer im Rahmen der 2. Säule und die Förderung der sozialen Inklusion und Integration in die Sozialsysteme von saisonal Beschäftigten.

Ländliche Entwicklung an regionalen Bedürfnissen ausrichten und verständlich umsetzen

Die Fortführung des bisherigen Förderspektrums im ELER sei wahrscheinlich auch künftig möglich, hier sähe die Kommission allerdings eine höhere Kofinanzierung als bisher vor, so Ralf Wolkenhauer, BMEL. Das Bundeslandwirtschaftsministerium lehne die von der Kommission vorgesehene Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Finanzierung von Instrumenten zum Risikomanagement aus dem ELER allerdings ab. Auch sei noch nicht abschließend mit der Kommission geklärt worden, wie die föderalen Strukturen in Deutschland in einem Plan berücksichtigt werden und eine angemessene regionale Flexibilität in der 2. Säule hergestellt werden könne.

Der Vorstandsvorsitzende der Akademie für die Ländlichen Räume Schleswig-Holsteins e.V. und ASG-Vorstandsmitglied, Hermann-Josef Thoben, forderte, bei der Formulierung der für die ländliche Entwicklung relevanten Gesetzestexte und Förderprogramme wie dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE,) eine Sprache zu wählen, die auch von Nichtfachleuten verstanden werde. Außerdem sollten nur solche Regelungen getroffen werden, die für den Erfolg und die Zielerreichung sowie aus Gründen der Rechtssicherheit zwingend erforderlich seien.

Dr. Juliane Rumpf, Vorsitzende des Vorstands der ASG, appellierte abschließend an Bund und Länder, mit dieser GAP-Reform die Chance zu nutzen, die gesellschaftlichen Ziele zu realisieren. Die Landwirte hätten sich durch die öffentliche Diskussion inzwischen darauf eingestellt, dass die Direktzahlungen zukünftig abnähmen. Sie hätten sogar förmlich darum gebeten: „Gebt uns die Chance, diese gesellschaftlichen Ziele umzusetzen.“ „Aus meiner Sicht“, so Rumpf weiter, „braucht es dazu eine Anreizfunktion. Sie müssen auch Geld verdienen und ihre Familien ernähren können.“ Neben den selbständigen Landwirten müssten darüber hinaus die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker in den Fokus rücken – ein Ansatz, den die ASG bereits verfolge.

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