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Hofabgabeklausel: Der Bundestag muss handeln

Nach dem das Bundesverfassungsgericht am 9.8.2018 die Hofabgabeklausel in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat und die die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihre Entscheidungen über Anträge auf Altersrenten stoppte ist nun der Bundestag gefordert.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach dem das Bundesverfassungsgericht am 9.8.2018 die Hofabgabeklausel in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat und diedie Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihre Entscheidungen über Anträge auf Altersrenten stoppte ist nun der Bundestag gefordert.

 

„Der Gesetzgeber ist aufgefordert, die vom Gericht beanstandeten Regelungen des ALG zügig verfassungskonform neu zu gestalten“, so Hans-Jürgen Thies, Rechtsanwalt und MdB, CDU/CSU Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Seiner Einschätzung nach habe die SVLFG die laufende Bearbeitung der Rentenanträge zu Recht einstweilen gestoppt. Daher sei der Deutsche Bundestag nun gezwungen, rasch für die gebotenen Korrekturen im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) zu sorgen, um die Gewährung berechtigter Rentenleistungen nicht zu verzögern und um temporäre Versorgungslücken bei den Betroffenen zu verhindern. „Die Bundesregierung ist daher verpflichtet, dem Bundestag unverzüglich einen Gesetzentwurf zur verfassungskonformen Novellierung des ALG vorzulegen. Die parlamentarischen Beratungen müssen sodann zügig, aber auch gründlich durchgeführt werden, damit weitere verfassungsrechtliche Fehlerquellen vermieden werden“, erklärt Thies.

 

Selbst bei optimistischer Einschätzung gehe er von einer mehrmonatigen Dauer des Gesetzgebungsverfahrens aus. Die Möglichkeiten vorläufiger Entscheidungen in laufenden Rentenantragsverfahren sollte deshalb geprüft werden. Dies gilt vor allem für solche Fälle, die von den vom BVerfG beanstandeten Regelungen des ALG nicht betroffen sind.

 

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