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Hofabgabeklausel: Finanzierung bleibt offen

Die Koalition ringt weiter um eine Nachfolgeregelung der Hofabgabeklausel für den Rentenbezug. Vor allem wie die Mehrkosten finanziert werden, ist offen. Bisher gibt es dafür keine Mittel im Haushalt für 2019.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Koalition hat sich noch nicht auf die Finanzierung der zusätzlichen Kosten für die Alterssicherung der Landwirte infolge einer Abschaffung der Hofabgabeklausel einigen können. Bisher sind im Haushalt für das Jahr 2019 noch keine zusätzlichen Mittel dafür eingestellt. Daran hat auch die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses vergangene Woche nichts geändert, die die Vorlage für die abschließenden Haushaltsbeschlüsse kommende Woche im Bundestag erarbeitet hat.

Mehrkosten von 48 Mio. € erwartet

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Der Berichterstatter der CDU/CSU im Haushaltsausschuss, Christian Haase, beziffert die Mehrkosten für die Alterssicherung durch eine Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung auf rund 48 Mio. Euro im Jahr. Seiner Auffassung nach müssten diese Mittel direkt vom Bundesfinanzministerium aufgebracht werden und dürften nicht zu Lasten des Etats des Bundeslandwirtschaftsministeriums gehen, sagte er gegenüber Agra Europe. Damit würde der Agrarhaushalt, der ohnehin 2019 auf eine Rekordhöhe von mehr als 6,3 Mrd. € steigt, noch weiter anwachsen.

Abschaffung noch 2018 möglich?

Zunächst fordert der Haushaltsausschuss die Bundesregierung auf, spätestens bis zum Ende des ersten Quartals 2019 eine Nachfolgeregelung für die Hofabgabeklausel vorzulegen. „Ich habe zu dieser Einschätzung in der Bereinigungssitzung keinen Widerspruch vernommen“, sagte Haase. Er geht sogar davon aus, dass bei entsprechendem politischem Willen eine Nachfolgeregelung zur Hofabgabeklausel noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden könne. Dafür bleiben allerdings nur noch drei Sitzungswochen des Bundestags in diesem Jahr übrig.

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