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Interview mit Dr. Andreas Hensel (BfR): Glyphosat wohl unbedenklich!

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält Glyphosat für gesundheitlich unbedenklich. Einige Medien und die Grünen werfen der Behörde deshalb vor, unseriös zu arbeiten.Dagegen wehrt sich BfR-Präsident Prof. Dr. Andreas Hensel.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält Glyphosat für gesundheitlich unbedenklich. Einige Medien und die Grünen werfen der Behörde deshalb vor, unseriös zu arbeiten.Dagegen wehrt sich BfR-Präsident Prof. Dr. Andreas Hensel.



top agrar: Wie viele Studien haben Sie ausgewertet, um das gesundheitliche Risiko von Glyphosat zu bewerten?

Hensel: Das BfR hat neben den von den Antragstellern vorzulegenden Originalstudien alle verfügbaren Studien und weitere Quellen in seine wissenschaftlichen Bewertungen einbezogen. Insgesamt waren das mehr als 1 000 Studien, Dokumente und Veröffentlichungen. Dass uns in diesem Zusammenhang von einigen Medien und Politikern mangelnde wissenschaftliche Sorgfaltspflicht vorgeworfen wird, finde ich kritisch. Das BfR ist eine unabhängige, unparteiliche Instanz, die jährlich über 3 000 Stellungnahmen über mögliche gesundheitliche Risiken erstellt. Dabei beziehen wir alle verfügbaren wissenschaftlichen Studien und Debatten ein. Dies ist nicht nur unser gesetzlicher Auftrag, sondern auch unser wissenschaftlicher Anspruch. Ob wir eine Quelle berücksichtigen oder nicht, hängt nur von deren wissenschaftlicher Qualität und der Zuverlässigkeit der Daten ab.



top agrar: Berücksichtigen Sie nur Studien von unabhängigen Forschungseinrichtungen?

Hensel: Das EU-Recht schreibt vor, dass der Antragsteller die toxikologischen Studien für den beantragten Wirkstoff durchführen und bezahlen muss. Das ist in allen Zulassungsverfahren so, z. B. auch bei Arzneimitteln. Der Hersteller ist für die Unbedenklichkeit der Produkte verantwortlich und muss dies nachweisen. Die Studien sind nach international harmonisierten OECD-Leitlinien und nach EU-Recht auszuführen. Wir können nur Studien­ergebnisse berücksichtigen, deren wissenschaftliche Qualität und Schlüssigkeit gegeben ist. Mögliche Interessen der Auftraggeber, der Politik oder anderer Gruppen dürfen bei der Bewertung keine Rolle spielen.


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top agrar:Die „Süddeutsche Zeitung“ wirft Ihnen vor, auch Leserbriefe als wissenschaftliche Studien einzuordnen. Stimmt das?

Hensel: Nein, das ist ein absurder Vorwurf und zeugt von einem fehlenden Verständnis wissenschaftlicher Diskussionen. Richtig ist, dass das BfR auch „Letters to the editor“ (Anm. d. Red: Briefe an den Herausgeber) einbezieht, um wissenschaftlich kontroverse Diskussionen über Glyphosat vollständig abzubilden. Dies war für die Gesamtbewertung aber nicht entscheidend. „Letters to the Editor“ sind auch keine Leserbriefe, wie Sie sie aus Zeitungen und Magazinen kennen, sondern wissenschaftliche Kommentare oder Kurzberichte in wissenschaftlichen Fachzeitschriften. Diese werden erst nach fachlicher Prüfung abgedruckt und sind deshalb auch wissenschaftlich zitierfähig. Für mich wäre es eine grobe Pflichtverletzung, wenn das BfR solche Fachkommentare verschweigen würde.



top agrar: Kommen diese „Letters to the Editor“ auch von Mitarbeitern eines Glyphosat-Herstellers oder aus dessen Umfeld?

Hensel: Bei der Bewertung des Krebsrisikos von Glyphosat haben wir insgesamt 92 Quellen berücksichtigt. Dazu gehörten unter anderem 11 gesetzlich geforderte Originalstudien der Antragsteller, 49 Veröffentlichungen in anerkannten wissenschaftlichen Zeitschriften sowie 15 „Letters to the Editor“, davon 13 von Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie zwei unmittelbar von der Industrie.


top agrar: Warum wurde Glyphosat neu bewertet?

Hensel: Auch dieser Wirkstoff wird turnusmäßig auf seine Risiken für Gesundheit und Umwelt sowie auf seine Wirksamkeit neu bewertet. Bei Glyphosat ist Deutschland der Berichterstatter – genauer gesagt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das BfR hat dabei die gesundheitlichen Risiken von Glyphosat bewertet und das Ergebnis dem BVL zugestellt. Das BVL hat unsere Stellungnahme zusammen mit den Bewertungen des Umweltbundesamts (Umweltwirkungen) und des Julius Kühn-Instituts (Wirksamkeit und Bienengefährlichkeit) an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weitergeleitet.


top agrar: Zu welchem Ergebnis kommen Sie?

Hensel: Nach derzeitiger wissenschaftlicher Kenntnis ist bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung von Glyphosat kein krebserregendes 
Risiko für den Menschen zu erwarten.


top agrar: Warum kommt die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), die zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehört, zum gegenteiligen Ergebnis?

Hensel: Innerhalb der WHO ist man offensichtlich nicht einer Meinung. Im Gegensatz zum IARC kommt das „Joint Meeting on Pesticide Residues“, eine gemeinsame Arbeitsgruppe von FAO und WHO, zu dem Schluss, dass nach derzeitiger Datenlage kein Krebsrisiko für den Menschen besteht. Das sehen auch alle anderen zuständigen nationalen und europäischen Institu­tionen so. Es gibt weltweit keine einzige Fachbehörde, die die Einschätzung des IARC teilt. Die WHO ist dabei, die Gründe für die unterschiedliche Bewertung intern zu klären.


top agrar: Ende 2015 läuft die Zulassung von Glyphosat aus. Wie geht es jetzt weiter?

Hensel: Aktuell prüfen wir die gerade vorgelegte Studie des IARC. Diese Bewertung geht an die EFSA, die dann der EU-Kommission ihren Bericht und ihre Schlussfolgerung vorlegt. Anschließend entscheidet die Kommission über eine erneute Genehmigung von Glyphosat.


top agrar: Spricht aus Ihrer Sicht etwas dagegen?

Hensel: Nach derzeitiger wissenschaftlicher Kenntnis sind bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter 
Anwendung von Glyphosat keine schädlichen Auswirkungen für die menschliche Gesundheit anzunehmen. Über die Genehmigung entscheidet aber die EU-Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten.    





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