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Jennerjahn: Wolf muss ins Jagdrecht

In einem Schreiben an Agrarminister Jörg Vogelsänger hat sich der Präsident des Bauernbundes Brandenburg, Karsten Jennerjahn, dafür ausgesprochen, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen und eine Wolfsverordnung zum Schutz von Mensch und Weidevieh zu erlassen. Herdenschutz und Schadensausgleich funktionieren nicht.

Lesezeit: 4 Minuten

In einem Schreiben an Agrarminister Jörg Vogelsänger hat sich der Präsident des Bauernbundes Brandenburg, Karsten Jennerjahn, dafür ausgesprochen, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen und eine Wolfsverordnung zum Schutz von Mensch und Weidevieh zu erlassen.


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Wie er dem Minister schreibt, werde immer deutlicher, dass Herdenschutz und Schadensausgleich in der Praxis nicht funktionieren können. „Wolfsmanagement heißt nach unserem Verständnis Regulierung eines Raubtieres und nicht Ruhigstellung der betroffenen Weidetierhalter mit Ideologie und Almosen. Der Wolfsmanagementplan von 2013 muss daher 2016 durch ein Dokument abgelöst werden, das diesen Namen auch verdient“, so Jennerjahn.


Als notwendige Ergänzungen des Wolfsmanagementplanes schlägt der Bauernbund vor:

  1. mittelfristig die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht, unmittelbar einzuleiten durch eine Bundesratsinitiative Brandenburgs. Bei 700 bis 800 Wölfen allein in der deutsch-westpolnischen Teilpopulation und einem inzwischen zweifelsfrei nachgewiesenen genetischen Zusammenhang mit der sehr großen russisch-baltischen Population könne nicht mehr von einer bedrohten Art ausgegangen werden.
  2. kurzfristig die Verabschiedung einer Wolfsverordnung analog zur Biberverordnung, die unter Berufung auf die öffentliche Gefahrenabwehr die unkomplizierte Entnahme des Wolfes erlaubt, soweit er sich aus unbewohnten Regionen heraus in von Menschen frequentierte Regionen bewegt. Hierfür sind Wolfsschutzgebiete einzurichten, in denen er definitiv nicht entnommen wird und in denen Menschen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen haben. Als Wolfsschutzgebiete kommen für den Bauernbund insbesondere naturschutzrechtliche Totalreservate, ehemalige Truppenübungsplätze und Tagebaue in Frage, wofür allein in Brandenburg mehr als 60.000 ha zur Verfügung stehen dürften.


„Der Sinn einer Mitarbeit in der Arbeitsgruppe Herdenschutz hingegen scheint uns immer fragwürdiger, wenn das Ministerium nicht von seinem Ziel einer flächendeckenden Ausbreitung des Wolfes in Brandenburg Abstand nimmt. Die hier diskutierten wolfssicheren Zäune sind, soviel hat die Befassung in der Arbeitsgruppe immerhin ergeben, unbezahlbar. Würde man diese als feste Bauwerke (160 cm mit 50 cm Unterwühlschutz) auf dem gesamten Weideland in Brandenburg etablieren, belaufen sich die Kosten dafür nach ersten vorsichtigen Schätzungen auf rund 250 Mio. Euro – das entspricht etwa der Größenordnung aller Agrarumweltmaßnahmen dieser Förderperiode“, rechnet Jennerjahn Minister Vogelsänger vor.

 

Feste Bauwerke wären zwar relativ sicher, hätten aber gravierende Auswirkungen auf das Landschaftsbild und würden natürlich nicht nur den Wolf, sondern das gesamte Wild aus einem nennenswerten Teil der Landesfläche aussperren. Würde man wolfssichere Zäune hingegen als mobile Bauwerke ausführen (5 Litzen, die unterste 20 cm über dem Erdboden), würde sich der immer wiederkehrende Arbeitsaufwand beim Zaunbau mehr als verdreifachen, bei der Pflege mindestens verdoppeln (vorausgesetzt die Ausbringung von Glyphosat mit der Rückenspritze stellt kein Problem dar, denn mit der Motorsense ist die Freihaltung der untersten Litze in der Vegetationsperiode schlichtweg nicht zu bewältigen).


Vor diesen Konsequenzen einer flächendeckenden Ausbreitung verschließt die Arbeitsgruppe Herdenschutz laut dem Landwirt jedoch die Augen und formuliere stattdessen absurde Bedingungen für die Entschädigung von Wolfsrissen. So sollen Rinderhalter zwar keine wolfssicheren Zäune vorweisen müssen (sonst gäbe es ja auch keine Risse), aber den Standard der aid-Broschüre „Sichere Weidezäune" einhalten – zum Beispiel drei Litzen in der Nähe befahrener Straßen und eine Litze im Wald. Das Problem ist nur, dass es sich mit der Wahrscheinlichkeit eines Wolfsrisses genau umgekehrt verhält.

 

Nach wie vor gebe es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Entschädigung, es werde lediglich der Verkehrswert erstattet und nicht der Zuchtwert oder der zu erwartende Wertzuwachs, und nach wie vor ließen sich Kollateralschäden von Wolfsrissen nicht erfassen, kritisiert der Präsident. Wenn die Arbeitsgruppe auf die Kälberverluste in der Mutterkuhhaltung verweist und diese spöttisch in Relation zu den bisher glücklicherweise noch geringen Wolfsrissen setzt, so dürfte darin sicher auch eine nicht unerhebliche Zahl von Verkalbungen enthalten sein, deren Ursache in externen Unruhefaktoren liegt, wie sie der Besuch eines großen Raubtieres in einer Mutterkuhherde darstellt, heißt es weiter.


Bei einer flächendeckenden Ausbreitung des Wolfes würden Herdenschutz und Schadensausgleich unbezahlbar, undurchführbar oder zumindest auf extreme Weise unverhältnismäßig gegenüber dem Nutzen, der damit angeblich erzielt werden soll. Auf den Kosten würden letztlich die Landwirte sitzen bleiben mit der Folge, dass die besonders artgerechte, umweltfreundliche und gesellschaftlich hoch akzeptierte Weidetierhaltung im Wettbewerb mit intensiveren Haltungsformen an wirtschaftlicher Attraktivität verliert. Ganz zu schweigen von den Problemen, die sich daraus ergeben, dass das Risiko ausbrechender Rinderherden bislang weder von der Landwirtschaftlichen Haftpflicht noch von der Kfz-Vollkaskoversicherung abgedeckt wird. Oder von dem Streuungsrisiko, das dem Wolf als Tollwutüberträger zukommt. Oder von der Gefahr für Menschen, wenn er seine natürliche Scheu verliert.

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