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Kanzleramt schaltet sich zur Düngeverordnung ein

Die Bundesregierung und die Länder ringen noch immer heftig um einen Düngekompromiss. Es gibt bereits einen Termin für eine Schlichtung im Kanzleramt.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei der erneuten Verschärfung der Düngeverordnung feilschen das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium miteinander und mit den Ländern noch immer um die Details. Für Donnerstag, 6. Juni, hat Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner das Bundesumweltministerium, die Agrar- und Umweltminister der Länder, Verbände sowie Parlamentarier zu einem erneuten Gespräch zur Düngeverordnung nach Berlin eingeladen. Eine gemeinsame Kompromisslinie hat es nach Informationen von top agrar im Vorfeld immer noch nicht gegeben.

Kanzleramt lädt BMEL und BMU zum Gespräch

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Falls das Gespräch im BMEL keinen Durchbruch bringt, hat das Kanzleramt bereits für den 11. Juni einen Termin zur Schlichtung der offenen Punkte zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium eingeplant. Unmittelbar nach diesem Termin soll dann der deutsche Vorschlag für die neue Düngeverordnung an die EU-Kommission übermittelt werden, heißt es in einem Schreiben der Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft, das top agrar vorliegt. Anschließend wollen Umweltministerin Schulze und Landwirtschaftsministerin Klöckner die deutschen Vorschläge persönlich in Brüssel dem Umweltkommissar erläutern.

Hauptstreitpunkt ist der 20% Düngungsabschlag

Im Kern geht es in den Verhandlungen derzeit weiterhin vor allem um die umstrittene pauschale Reduzierung der Düngung um 20 Prozent in den mit Nitrat belasteten Gebieten. Es liegen mittlerweile mehrere Vorschläge vor, wie die Regel gelockert werden könnte, ohne ein zweites Klageverfahren der EU-Kommission zu riskieren. Einer davon ist, die Verringerung des Düngebedarfs um 20 Prozent im Durchschnitt der Flächen des Betriebes statt, wie bisher geplant, schlagbezogen anzusetzen. Im Gespräch sind jedoch auch Ausnahmen für bestimmte Kulturen sowie eine Verringerung des Düngebedarfes um nur 10 Prozent bei gleichzeitig höherer Anrechnung der Nachlieferung von Stickstoff aus dem Vorjahr.

Ausnahmen für Ökobetriebe, Extensive und Grünland noch offen

Auch über die Ausnahmen von der 20 Prozent Regel für Ökobetriebe und extensiv wirtschaftende konventionelle Betriebe sowie für Grünland verhandeln die Ministerien noch. Ebenso offen ist noch für welche Kulturen das ursprünglich geplante Verbot der Herbstdüngung in den roten Gebieten gelten soll. Einige Bundesländer wollen Raps und Zwischenfrüchte aus dem Verbot herausnehmen. Außerdem müssen sich Bund und Länder noch über die von der EU-Kommission zusätzlich nachgeforderten strengeren Sperrzeiten für die Düngung auf Grünland sowie die Aufbringung von Düngemitteln auf stark geneigten Flächen einigen.

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