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Keine Steuererleichterung für Futtermischwagen

Der Finanzausschuss des Bundestages hat einen Vorstoß der Fraktion Die Linke abgelehnt, Steuererleichterungen für Fahrzeuge in der Landwirtschaft einzuführen. Dabei geht es vor allem um Futtermischwagen. In der Überlegung ist nun, für sie eine andere Fahrzeugklasse einzuführen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Finanzausschuss des Bundestages hat einen Vorstoß der Fraktion Die Linke abgelehnt, Steuererleichterungen für Fahrzeuge in der Landwirtschaft einzuführen. Dabei geht es vor allem um Futtermischwagen. In der Überlegung ist nun, für sie eine andere Fahrzeugklasse einzuführen.


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Die Linke wollte mit einem Gesetzentwurf die Kraftfahrzeugsteuer so ändern, dass Sonderfahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Dabei ging es vor allem um die Besteuerung von selbstfahrenden Futtermischwagen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben den Antrag der Linken in dieser Woche im Finanzausschuss des Bundestages abgelehnt. In der Abstimmung darüber votierte nur die Linksfraktion dafür.


In dem Gesetzentwurf ging es um die Voraussetzungen, unter denen Sonderfahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Eine Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass diese Fahrzeuge auch ihrer Bauart nach ausschließlich für die Land- und Forstwirtschaft geeignet und bestimmt sind. Sobald ein Sonderfahrzeug auch für einen anderen Zweck genutzt werden könne, entfalle die Befreiung. Fahrzeuge, die auch in der gewerblichen Viehzucht verwendet werden könnten, würden keine Steuerbefreiung erhalten, selbst wenn sie vom Halter ausschließlich in seinem landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt würden.


Nach Ansicht der Fraktion Die Linke geht diese Einschränkung zu Lasten der Landwirte in Deutschland, da viele Sonderfahrzeuge wie selbstfahrende Futtermischwagen naturgemäß keine Besonderheiten für die landwirtschaftliche Viehzucht gegenüber der gewerblichen Viehzucht aufweisen könnten. Daher forderte die Fraktion die engen Grenzen des Gesetzes zu beseitigen.


In der Debatte erklärte ein Vertreter der CDU/CSU, das Problem mit den Futterfahrzeugen sei bekannt. Es sei aber sinnvoll, nach einer Lösung dieses Problems im untergesetzlichen Bereich zu suchen. Dazu erläuterte ein Vertreter der Bundesregierung, für diese Fahrzeuge müsse dann eine andere Fahrzeugklasse geschaffen werden, die sich entsprechend auf die Steuer auswirke. Die SPD-Fraktion erklärte, der Vorschlag der Linksfraktion führe zu weiteren Ausnahmen. Dies wolle man nicht. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah bei neuen Ausnahmeregelungen die Gefahr des Missbrauchs.

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