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Klage auf Schutz vor GVO-Pollen gescheitert

Die Klage mehrerer Imker auf Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais, um eine Verunreinigung von Honig mit dessen Pollen zu verhindern, ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz gescheitert. Die Klagen könnten schon deswegen keinen Erfolg haben, weil es keinen Grund mehr für sie gebe.

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Die Klage mehrerer Imker auf Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais, um eine Verunreinigung von Honig mit dessen Pollen zu verhindern, ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz gescheitert.


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Die Klagen könnten schon deswegen keinen Erfolg haben, weil es keinen Grund mehr für sie gebe, erläuterte das Gericht die Zurückweisung der Revisionen. Gentechnisch veränderter Mais werde in Deutschland in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht mehr angebaut. Vor dem Hintergrund eines derzeit anhängigen erweiterten Genehmigungsantrags sei zu erwarten, dass der Mais in Deutschland erst dann wieder in Verkehr gebracht werde, wenn sich die Zulassung als Lebensmittel auch auf den Pollen erstrecke.


Grund für die Klage war, dass ein Imker im Jahr 2005 in seinem Honig Spuren der Genmais-Sorte MON 810 gefunden hatte, die auf einem nahe gelegenen Versuchsgut der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in Kaisheim angebaut worden war. Deshalb zog der Imker gemeinsam mit Berufskollegen 2007 erstmals vor Gericht.


Das Bayerische Verwaltungsgericht stellte fest, dass Honig, soweit er gentechnisch veränderte Maispollen enthalte, nicht verkehrsfähig sei. Die Klage auf einen staatlichen Anspruch auf Schutzmaßnahmen vor Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) wurde dagegen abgewiesen. Größere Sicherheitsabstände müssten beim Anbau nicht eingehalten werden. Auch andere Vorsorgemaßnahmen seien nach dem Grundsatz der Koexistenz der verschiedenen Erzeugungsformen nicht verhältnismäßig.


Auf die jetzige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts reagierten die Kläger mit Enttäuschung. Imker- und Bauernverbände sowie Politiker forderten die künftige Bundesregierung auf, den Schutz der Imkerei im Gentechnikgesetz zu verankern. (AgE)

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