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Klöckner reicht der Kabinettsbeschluss zum Wolf nicht

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, den Abschuss von Wölfen zu erleichtern. Doch damit scheint der Streit in der Bundesregierung zum Wolf nicht geschlichtet. Landwirtschaftsministerin Klöckner will weitergehende Eingriffe über das Parlament erreichen.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Kabinett hat heute den vom Kanzleramt geschmiedeten Kompromiss zum Umgang mit dem Wolf verabschiedet. Darin wird das Bundesnaturschutzgesetz so geändert, dass künftig für einen Wolfsabschuss im Falle von Nutztierrissen nicht mehr nachgewiesen werden muss, welcher Wolf das war, sondern mehrere Wölfe des betreffenden Rudels erlegt werden dürfen. Dies darf dann bis zum Ausbleiben von Schäden fortgeführt werden. Die Möglichkeit des Abschusses weiterer Wölfe gilt auch für Entnahmen im Interesse der Gesundheit des Menschen, heißt es im heute beschlossenen Gesetzentwurf. Aus Sicht des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) ist der Beschluss jedoch "nur ein erster Schritt, der auf Grund der schwierigen Lage im ländlichen Raum dringend notwendig war", teilt es direkt nach der Kabinettssitzung mit. Sowohl die Herabsetzung der Schadenschwelle zur Entnahme von Wölfen aus der Natur als auch die verbesserte Rechtsicherheit durch den möglichen Abschuss einzelner Wölfe eines Rudels, auch wenn unklar ist, welcher Wolf den Schaden verursacht hat, bis hin zur Entnahme des gesamten Rudels seien in der Sache ein Fortschritt. „Es ist gut, dass sich das Bundesumweltministerium letztlich doch bewegt hat“, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU).

Klöckner nimmt Finnland als Vorbild

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Klöckner verkündet aber gleichzeitig, dass ihr diese Änderungen nicht ausreichen. Angesichts der rasch zunehmenden Wolfspopulation und den damit ebenfalls zunehmenden Nutztierrissen halte das BMEL eine weitere Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes „weiterhin für erforderlich“, teilt sie gegenüber der Presse mit. Sie will damit erreichen, dass Wölfe auch präventiv erlegt werden können. Klöckner beruft sich auf ein Verfahren, dass Finnland angestrengt hat. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hatte auf Anfrage des Landes erläutert, dass zum Schutz der Bevölkerung vor Wölfen oder um Wilderei vorzubeugen, ist die Bejagung von Wölfen in Ausnahmefällen zulässig sei. Noch gibt es dazu aber kein bindendes Urteil des EuGHs.

Bundestag soll weitere Lockerung des Wolfsschutzes bringen

Mit dem Bundesumweltministerium (BMU) seien die vom BMEL geforderten weiteren Erleichterungen für den Wolfsabschuss, etwa die beschränkte Bestandskontrolle, „kurzfristig aber nicht einigungsfähig“, heißt es im BMEL. Daher wurde entschieden, den Gesetzentwurf des BMU mitzutragen, um das Gesetzgebungsverfahren in Gang zu bringen. „Änderungen können jetzt im parlamentarischen Verfahren eingebracht werden“, äußert sich das BMEL nun. Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Gesetzentwurf nun in den Bundestag. Dort soll er noch vor der Sommerpause behandelt werden. Im Parlament vertreten die CDU/CSU Fraktion, die FDP und die AfD eine härtere Gangart gegen den Wolf.

Schulze ist mit Kompromiss zufrieden

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) verteidigte den Gesetzentwurf. Er helfe, das Nebeneinander von Wolf und Weidetierhaltung in Deutschland zu ermöglichen. "Wir haben auf die Sorgen vor Ort reagiert. Da, wo es ein Problem gibt, lösen wir es. Und da wo es keines gibt, gilt der Artenschutz uneingeschränkt", sagte sie. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) begrüßte den Gesetzentwurf und nahm für sich in Anspruch, dass er die Handschrift von Mecklenburg-Vorpommern trage. Er forderte nun die Anstrengungen zum Schutz der Weidetierhaltung weiter zu intensivieren. Dazu bedürfe es einer finanziellen Beteiligung des Bundes, so Backhaus weiter.

Verhärtete Positionen in den Verbänden bleiben

Bereits gestern hatte sich gezeigt, dass der Kompromissvorschlag zum Umgang mit dem Wolf bisher weder Landwirte, Jäger noch die Umweltschützer zufrieden stellt. Die Positionen sind nach wie vor verhärtet. Die Landnutzer und Jäger, darunter der Deutsche Bauernverband (DBV), fordern die nun von Klöckner auch angemahnten Maßnahmen. Hauptforderung der Landnutzer sind Areale, in denen der Wolf nicht geduldet wird. Den Umweltverbänden geht bereits der jetzige Kompromiss zu weit. Sie befürchten, dass vereinfachte Wolfsabschüsse die Konflikte mit der Weidetierhaltung nicht lösen, sondern verstärken. Ihre Hauptforderung ist eine höhere Entschädigung für Weidetierhalter und bessere Finanzierung von Schutzmaßnahmen gegen den Wolf.

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