Klöckner verteidigt Fristverlängerung für Ferkelkastration
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat die von der Bundesregierung angestrebte Fristverlängerung bei der Ferkelkastration um zwei Jahre verteidigt. Eine Verfassungswidrigkeit sieht Klöckner nicht, wie die Ministerin bei den Innovationstagen 2018 in Bonn gegenüber top agrar am Dienstag erklärte.
Lesezeit: 2 Minuten
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat die von der Bundesregierung angestrebte Fristverlängerung bei der Ferkelkastration um zwei Jahre verteidigt. Beim Innovationstag 2018 in Bonn sprach sich die Agrar-Ressortchefin dafür aus, die Ergebnisse der vom BMEL bei der Klinik rechts der Isar in München in Auftrag gegebenen Studie zur Schmerzausschaltung bei Lokalanästhesie abzuwarten. Eine Verfassungswidrigkeit sieht Klöckner nicht.
Auf das diese Woche vorgelegte zweite Gutachten zur Verfassungswidrigkeit angesprochen, sagte Ministerin Klöckner auf Frage von top agrar: „Ja, es gibt unterschiedliche Sichtweisen dazu. Wir haben zusammen mit dem Bundesjustizministerium eine Beurteilung erstellen lassen. Da sehen wir keine Verfassungswidrigkeit“, so Klöckner.
Der Tierschutzjurist Dr. Christoph Maisack und Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht hatte zu Beginn der Woche in einem Gutachten erneut Zweifel an der Verfassungswidrigkeit für eine Fristverlängerung vorgebracht.
Es bedarf einer international anerkannten Studie zur Lokalanästhesie „Wir brauchen eine Feldstudie, das braucht seine Zeit“, sagte Klöckner vor der Presse in Bonn. „Wir nehmen Ernst, was die Wissenschaftler und Forscher uns sagen in München, die gehen von drei, vier fünf Jahren aus. Das ist der Punkt und der Grund für den Zweijahreszeitraum, für den wir jetzt eine Fristverlängerung beantragen wollen“, betonte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Falls sich dabei herausstellen sollte, dass es bei einer lokalen Anästhesie zu einer Schmerzausschaltung komme, müsse dies in einer Studie gründlich belegt und auch international anerkannt werden. Erst dann sei die gesetzliche Grundlage für eine pharmazeutische Beantragung gegeben, betonte Klöckner.
Der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), Dr.Uwe Tiedemann, hatte sich ebenfalls in einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gegen die Gleichbehandlung der Lokalanästhesie in der Tier- und in der Humanmedizin ausgesprochen. Von Klöckner gab es inhaltlich keinen Kommentar dazu vor der Presse in Bonn, sondern eine klare Antwort: „Offene Briefe beantworte ich nicht, weil Sie nicht an mich gerichtet sind, sondern an Medien adressiert sind“, sagte Klöckner in Bonn.
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Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat die von der Bundesregierung angestrebte Fristverlängerung bei der Ferkelkastration um zwei Jahre verteidigt. Beim Innovationstag 2018 in Bonn sprach sich die Agrar-Ressortchefin dafür aus, die Ergebnisse der vom BMEL bei der Klinik rechts der Isar in München in Auftrag gegebenen Studie zur Schmerzausschaltung bei Lokalanästhesie abzuwarten. Eine Verfassungswidrigkeit sieht Klöckner nicht.
Auf das diese Woche vorgelegte zweite Gutachten zur Verfassungswidrigkeit angesprochen, sagte Ministerin Klöckner auf Frage von top agrar: „Ja, es gibt unterschiedliche Sichtweisen dazu. Wir haben zusammen mit dem Bundesjustizministerium eine Beurteilung erstellen lassen. Da sehen wir keine Verfassungswidrigkeit“, so Klöckner.
Der Tierschutzjurist Dr. Christoph Maisack und Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht hatte zu Beginn der Woche in einem Gutachten erneut Zweifel an der Verfassungswidrigkeit für eine Fristverlängerung vorgebracht.
Es bedarf einer international anerkannten Studie zur Lokalanästhesie „Wir brauchen eine Feldstudie, das braucht seine Zeit“, sagte Klöckner vor der Presse in Bonn. „Wir nehmen Ernst, was die Wissenschaftler und Forscher uns sagen in München, die gehen von drei, vier fünf Jahren aus. Das ist der Punkt und der Grund für den Zweijahreszeitraum, für den wir jetzt eine Fristverlängerung beantragen wollen“, betonte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Falls sich dabei herausstellen sollte, dass es bei einer lokalen Anästhesie zu einer Schmerzausschaltung komme, müsse dies in einer Studie gründlich belegt und auch international anerkannt werden. Erst dann sei die gesetzliche Grundlage für eine pharmazeutische Beantragung gegeben, betonte Klöckner.
Der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), Dr.Uwe Tiedemann, hatte sich ebenfalls in einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gegen die Gleichbehandlung der Lokalanästhesie in der Tier- und in der Humanmedizin ausgesprochen. Von Klöckner gab es inhaltlich keinen Kommentar dazu vor der Presse in Bonn, sondern eine klare Antwort: „Offene Briefe beantworte ich nicht, weil Sie nicht an mich gerichtet sind, sondern an Medien adressiert sind“, sagte Klöckner in Bonn.