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Agrarreform

Klöckners Berater machen Druck zum Umbau der Agrarzahlungen bis 2031

Klöckners wissenschaftlicher Beirat fordert ab 2021 den Umbau der Agrarzahlungen. Bis 2031 sollen die Zahlungen nur noch an Umwelt-, Klimaschutz- und Tierwohl gebunden sein.

Lesezeit: 3 Minuten

Deutschland solle die EU-Agrarreform ab 2021 nutzen, um die EU-Agrarzahlungen „schrittweise aus ihrer Einkommensorientierung zu lösen und konsequent auf Gemeinwohlziele, insbesondere auf Umwelt-, Klimaschutz und Tierwohl auszurichten“, schreibt der wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in einer 100-seitigen Stellungnahme, die er am Dienstag an Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner übergeben hat. Würde die „notwendige Neuausrichtung der GAP“ zeitlich nach hinten verschoben, „werden sowohl die zu adressierenden Problemlagen dringlicher als auch der betriebliche Anpassungsbedarf höher,“ argumentieren die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Folge wären zusätzliche Anpassungskosten für Landwirte, heißt es weiter.

Mehr gesellschaftliche Akzeptanz und Verlässlichkeit für die Bauern

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„Eine stärkere Ausrichtung der GAP auf den Umwelt- und Klimaschutz würde die Landwirtschaft bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen unterstützen und zur gesellschaftlichen Akzeptanz der GAP und einer verlässlicheren Agrarpolitik beitragen“, sagte der Vorsitzende des Beirats, Prof. Harald Grethe. Treibhausgasemissionen, Biodiversitätsverluste, Ammoniakemissionen und nach wie vor zu hohe Nährstofffrachten in die Gewässer verlangten eine deutlich zielorientiertere und konsequentere Politik als bisher, begründet der Beirat. Noch bestehe die Gefahr, dass die Mitgliedstaaten erneut vor allem Flächeneigentum subventionieren statt Gemeinwohlziele in den Mittelpunkt zu stellen, sagte der federführende Autor der Stellungnahme, Prof. Uwe Latacz-Lohmann.

Zu den Vorschlägen gehören folgende Punkte:

  • Ab 2021 mindestens 30 % der Summe aus Direktzahlungen und 2. Säule-Mitteln für Agrarumwelt-, Klimaschutz und Tierwohlleistungen ausgeben und den Anteil über zehn Jahre auf 100 % der Mittel der 1. Säule erhöhen
  • Bereits 2020 mehr Mittel von der 1. in die 2. Säule verlagern
  • Ein eigenes Budget für Biodiversitäts- und Moorschutz einrichten
  • Standards zur Erhaltung der Flächen in einem guten Zustand im Ordnungsrecht verankern
  • Beratungspflichten und einzelbetriebliche Nachhaltigkeitschecks auflegen
  • EU-weite Mindestanforderungen für Umweltstandards
  • Maßnahmen standortdifferenziert ausgestalten und honorieren
  • Zahlungen für Umweltleistungen von einer eventuellen Kappung und Degression ausnehmen
  • 1. Säule für Tierwohlförderung öffnen und in Deutschland Mittel für das Tierwohl erheblich erhöhen
  • Maßnahmen in der 2. Säule zielorientierter gestalten
  • Voraussetzungen für einen kollektiv organisierten Agrarumwelt- und Klimaschutz verbessern
  • Sich dafür einsetzen, dass weiterhin alle Landwirte in der ersten Säule förderfähig sind

Anfang Juni hatte der Beirat dem BMEL bereits Vorschläge gemacht, wie die Verwaltung der Agrarzahlungen einfacher und die Bürokratie für die Landwirte erträglicher werden kann.

Die neue Stellungnahme zur grünen Architektur der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2020 des Wissenschaftlichen Beirats gibt es hier zum Download .

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