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"Koalition bei Kleingruppenhaltung in die Schranken verwiesen"

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel hat das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Käfighaltung von Legehennen begrüßt. "Das Urteil ist ein Sieg für den Tierschutz", freute sich Remmel heute. "Die schwarz-gelbe Bundesregierung ist bei der Käfighaltung in die Schranken verwiesen worden.

Lesezeit: 1 Minuten

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel hat das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Käfighaltung von Legehennen begrüßt. "Das Urteil ist ein Sieg für den Tierschutz", freute sich Remmel heute. "Die schwarz-gelbe Bundesregierung ist bei der Käfighaltung in die Schranken verwiesen worden. Sie ist ein tierpolitischer Sündenfall, der abgeschafft werden muss".


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Remmel fordert ein generelles Verbot der Käfighaltung sowie eine Kennzeichnungspflicht von Eiern in verarbeiteten Lebensmitteln auf Verpackungen, damit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Haltungsform der Hennen informieren können. Schon in den 90er Jahren hätte die damalige rot-grüne NRW-Landesregierung in einem ersten Verfahren vor dem Verfassungsgericht einen Sieg errungen und die konventionelle Käfighaltung in die Schranken verwiesen. Remmel: "Die Bundesregierung ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, die Käfighaltung durch die Hintertüre wieder einzuführen."


Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag eine Neubearbeitung der Haltungsvorschriften bei der Kleingruppe verlangt, da es bei der Entstehung der Verordnung einen Formfehler gegeben hatte. Anders als es Minister Remmel auslegt, monierten die Richter nicht die Kleingruppenhaltung an sich.


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