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Kommission streicht alte Regeln aus dem EU-Agrarrecht

Die Europäische Kommission wird umgehend rund 240 obsolete, die Agrarpolitik betreffende Regelungen aus dem EU-Recht streichen lassen. Angekündigt wurde die Aktion in der vergangenen Woche als "Teil des Bestrebens der Kommission, Verwaltungsaufwand und Bürokratie abzubauen sowie die Gemeinsame Agrarpolitik zu vereinfachen und besser zu verwalten".

Lesezeit: 1 Minuten

Die Europäische Kommission wird umgehend rund 240 obsolete, die Agrarpolitik betreffende Regelungen aus dem EU-Recht streichen lassen. Angekündigt wurde die Aktion in der vergangenen Woche als "Teil des Bestrebens der Kommission, Verwaltungsaufwand und Bürokratie abzubauen sowie die Gemeinsame Agrarpolitik zu vereinfachen und besser zu verwalten". Die betreffenden Verwaltungsakte wurden allesamt vor 2007 verabschiedet; der Großteil betrifft Maßnahmen zwischen 2000 und 2006, in Einzelfällen reichen die Regelungen jedoch 30 Jahre und mehr zurück. Die Behörde präzisierte, dass die Bereiche Getreide, Obst und Gemüse, Bananen, Wein, Milch, Rind- und Kalbfleisch, Reis, Öle und Fette, Zucker und Tabak betroffen sind.


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Es handelt sich beispielsweise um mittlerweile abgelaufene Ausschreibungsverfahren für Getreide, zeitlich befristete Importfenster für verschiedene Agrarprodukte oder Übergangsregelungen für ehemalige Beitrittskandidaten. Diese Maßnahmen haben nach Angaben der Kommission heute keine Relevanz mehr, sind aber formell noch in Kraft. Seit den Anfängen der EU-Gesetzgebung in den fünfziger Jahren hat sich die Zahl der Rechtstexte ständig erhöht; viele davon wurden ohne Ablaufdatum beschlossen. "Die Kommission wird die Aufräumarbeiten fortsetzen", hieß es aus Brüssel.

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