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Länder einigen sich auf 6 Prozent Umschichtung der Agrarzahlungen

Die Länder haben eine Vorentscheidung zur Umschichtung der EU-Agrarzahlungen getroffen. Danach sollen ab 2019 nun 6 Prozent der Direktzahlungen in die Agrarprogramme der Zweiten Säule fließen. Ein Votum der Bundesregierung dazu steht noch aus.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Länder haben eine Vorentscheidung zur Umschichtung der EU-Agrarzahlungen getroffen. Danach sollen ab 2019 nun 6 Prozent der Direktzahlungen in die Agrarprogramme der Zweiten Säule fließen. Ein Votum der Bundesregierung dazu steht noch aus.


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Der Agrarausschuss des Bundesrates hat sich nach Informationen von top agrar in seiner Sitzung am Montag mit einer Mehrheit für eine Erhöhung der Umschichtung der Agrarzahlungen von bisher 4,5 auf 6 Prozent ausgesprochen. Danach haben 11 Bundesländer für diesen Kompromiss und 5 dagegen gestimmt.


Breite Palette an Meinungen in den Bundesländern


Die Abstimmung geht auf einen Antrag der beiden grünen Agrarminister aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen zurück. Diese hatten eine Umschichtung der Mittel von den Hektarprämien in die Programme der Zweiten Säule von 15 Prozent gefordert. In den Bundesländern gibt es dazu eine breite Palette an Meinungen. So ist zum Beispiel das CDU-geführte Sachsen strikt gegen jegliche Umschichtungspläne. Dementsprechend hat Sachsen gemeinsam mit Bayern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Brandenburg im Ausschuss gegen die Erhöhung der Umschichtung votiert. Die Grünen Länderagrarminister fordern hingegen mit 15 Prozent den von der EU maximal erlaubten Umschichtungssatz.


Geld soll in Tierwohl und Agrarumweltmaßnahmen fließen


Die höhere Umschichtung soll nach dem Willen der Länder ab 2019 gelten. Die Kürzung der Hektarprämien um 6 Prozent würde Mittel in Höhe von 300 Mio. Euro frei machen, die die Länder vorrangig in Förderprogramme zur Verbesserung des Tierwohls sowie in Agrarumweltmaßnahmen stecken wollen. Bisher beträgt das jährliche Mittelvolumen der Umschichtung rund 230 Mio. Euro. Die im Ursprungsantrag von Schleswig-Holstein und Niedersachsen geforderte Umschichtung von 15 Prozent hätte hingegen einen Betrag von jährlich rund 750 Mio. Euro ergeben.


Kompromiss geht auf schwarz-grün regiertes Baden-Württemberg zurück


Der Kompromiss für eine Erhöhung auf 6 Prozent geht auf das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg und die Koalition aus CDU, SPD und Grünen in Sachsen-Anhalt zurück. In Baden-Württemberg hatten die Grünen und die CDU den Umschichtungssatz von 6 Prozent vergangenes Frühjahr bereits in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. In der Sitzung des Agrarausschusses standen nach Informationen von top agrar jedoch auch noch verschiedene weitere Umschichtungsmodelle, wie etwa einen Satz von 7,8 Prozent oder die feste Bindung der so eingekürzten Direktzahlungen an Tierhaltungsprogramme zur Debatte.


Gemeinsame Position der Bundesregierung steht noch aus


Der Vorentscheidung des Agrarausschusses muss nun noch das Plenum des Bundesrates folgen. Dort steht der Kompromiss am 10. März auf der Agenda. Sollte es dann einen gemeinsamen Beschluss der Bundesländer geben, muss sich auch die Bundesregierung, die sich in der Frage offiziell noch nicht positioniert hat, äußern. Denn für eine weitere Umschichtung müsste Deutschland bis zum 1. August 2017 einen entsprechenden Antrag bei der EU-Kommission in Brüssel einreichen. Dabei sind Diskussionen zwischen dem CSU-geführten Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und dem SPD-geführten Bundesumweltministerium (BMUB) wieder so gut wie sicher. Umweltministerin Barbara Hendricks hat sich bereits als Befürworterin der Umschichtung festgelegt.

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