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Länder kommen bei GVO-Nulltoleranz nicht auf einen Nenner

Die Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern hat vergangene Woche keine einheitliche Haltung zur Lockerung der Nulltoleranz gegenüber in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gefunden. Die Einstimmigkeit für einen aussagefähigen Beschluss fehlte aufgrund der Haltung des rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern hat vergangene Woche keine einheitliche Haltung zur Lockerung der Nulltoleranz gegenüber in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gefunden. Die Einstimmigkeit für einen aussagefähigen Beschluss fehlte aufgrund der Haltung des rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen.


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Dessen Agrarminister Johannes Remmel gab in einer Protokollerklärung zu verstehen, für Nordrhein-Westfalen dürften technische Lösungen zu keinen Abstrichen bei der Nulltoleranz führen. Die restlichen 15 Länder baten die Bundesregierung, im Vorgriff auf eine rechtliche Regelung eine für die Wirtschaft und Überwachung praktikable Anwendung der Nulltoleranz zu ermöglichen. Zudem wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die angekündigte technische Lösung der Nulltoleranz sowohl für Futtermittel als auch für Saatgut Anwendung finde. Ähnlich äußerte sich die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan, in einer Pressinformation. In Brüssel wird ein Schwellenwert von 0,1 % diskutiert, erweitert um eine Fehlerspanne von 0,2 %. Dies soll allerdings nur für Futtermittel gelten.


Hessens Agrarministerin Lucia Puttrich begrüßte die Bestrebungen der Länder für eine verpflichtende Eigenkontrolle durch die Erzeuger bei Saatgutpartien. Demnach haben die Erzeuger vor der Abgabe an den Handel die Saatgutpartien verstärkt auf gentechnisch veränderte Bestandteile zu untersuchen. "Die Landwirte brauchen Klarheit und dürfen nicht jedes Mal die Leidtragenden sein", sagte Puttrich vor dem Hintergrund minimaler GVO-Verunreinigungen, die in diesem Jahr zum Umbruch von ausgesäten Maisschlägen geführt hatten. Durch eine verpflichtende Kontrolle durch die Erzeuger könnten wirtschaftliche Schäden auf Seiten der Landwirtschaft erheblich reduziert werden. Der Bund sei nun aufgefordert, die Möglichkeiten und die Ausgestaltung eines verpflichtenden Eigenkontrollsystems zu prüfen. (AgE)

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