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"Länder sind für Kennzeichnung von Analogkäse zuständig"

Die EU-Kommission hält eine gesonderte Berücksichtigung von Analogkäse und gestrecktem Schinken in der Novelle zum EU-Lebensmittelkennzeichnungsrecht für überflüssig. Das antwortete EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou auf eine Frage von Bundesagrarministerin Ilse Aigner.

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Die EU-Kommission hält eine gesonderte Berücksichtigung von Analogkäse und gestrecktem Schinken in der Novelle zum EU-Lebensmittelkennzeichnungsrecht für überflüssig. Das antwortete EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou auf eine Frage von Bundesagrarministerin Ilse Aigner. Die zuständigen nationalen Behörden hätten alle Mittel an der Hand, um die vorsätzliche Irreführung von Verbrauchern zu vermeiden, hieß es aus Brüssel. In dem Schreiben wird ferner klargestellt, dass Käse neben Milch ausschließlich solche Zusätze enthalten darf, die nicht darauf abzielen, Milchbestandteile zu ersetzen. Produkte, die pflanzliche Fette und Öle oder Fremdeiweiß enthalten, dürfen nach EU-Recht weder als "Käse" noch als "Analogkäse" oder als "käseähnlich" bezeichnet werden. Für Schinken dagegen gibt es keine Kennzeichnungsvorschriften auf EU-Ebene. Hier gelten nur die nationalen Gesetze.

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