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Bundesrat

Länder vertagen Beratungen über Wolf und Düngeverordnung

Der Bundesrat äußert sich nicht zur Düngeverordnung und zur Wolfsentnahme. Die Themen sind zu heiß und zu strittig. Zudem sind viele Agrarminister gleichzeitig für Umwelt zuständig, was Positionierungen erschwert.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundesrat verzichtet auf eine Positionierung zu den strittigen Themen „Düngeverordnung“ und „Wolf“. In seiner Sitzung letzte Woche vertagte der Agrarausschuss der Länderkammer eine Abstimmung über die zu beiden Bereichen eingebrachten Vorlagen.

Der rheinland-pfälzische Entschließungsantrag zur Düngeverordnung wurde dabei bis auf Wiederaufruf und die Vorlagen zum Wolf lediglich bis zur nächsten Ausschusssitzung am 11. Juni verschoben. Offenbar halten die Länder kurzfristig eine Einigung der Agrar- und der Umweltseite zum Umgang mit dem Wolf für möglich. Die nächste Gelegenheit dazu bietet sich auf der Umweltministerkonferenz (UMK) diese Woche in Hamburg, bei der der Wolf auf der Tagesordnung steht.

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Da die meisten Ressortchefs jeweils für Umwelt und Landwirtschaft zuständig sind, darunter die aus den „Wolf-Hot-Spots“ Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, könnte von einem UMK-Beschluss eine Signalwirkung ausgehen. Eine Einigung scheint nicht zuletzt angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen in Ostdeutschland politisch geboten.

Unterdessen verständigten sich in Nordrhein-Westfalen mehrere Nutzerverbände auf eine gemeinsame Position zum Umgang mit dem Wolf. Die Landesbauernverbände in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bekräftigten die Forderung nach einer Bestandsregulierung.

Sachsen will mehr Rechtssicherheit für eine Entnahme

Die von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen in den Bundesrat eingebrachten Vorschläge zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zielen darauf ab, die Tötung von auffälligen Wölfen zu erleichtern. Sachsen will zusätzlich mehr Rechtssicherheit für eine Entnahme schaffen, indem die im EU-Recht bestehende Möglichkeit einer Ausnahme vom strengen Artenschutz beim Wolf eins zu eins ins Bundesnaturschutzgesetz übernommen werden soll. Außerdem möchte der Freistaat die vereinzelte Entnahme von Wölfen erlauben, um Konfliktsituationen zu vermeiden, die beispielsweise durch eine zu dichte Population entstehen.

Bedrohte Weidetierhaltung gezielt unterstützen

In einem Schreiben an die Düsseldorfer Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser fordern neben dem Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) und dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) auch die Landesvereinigung Ökologischer Landbau, der Schafzuchtverband Nordrhein-Westfalen, das Fleischrinder-Herdbuch Bonn sowie die Arbeitskreise Pferde- und Rinder/Mutterkuhhaltung bei WLV und RLV eine „mutige“ Fortentwicklung beim Wolfsmanagement sowie gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der bedrohten Weidetierhaltung.

Mit der bundesweit wachsenden Wolfspopulation habe die Zahl der Nutztierrisse bedrohlich zugenommen, schreiben die Verbände. Davon betroffen sei inzwischen auch Nordrhein-Westfalen. Nach Verbandsangaben sind im vergangenen Jahr im Land bereits mehr als 50 Nutztiere dem Wolf zum Opfer gefallen. Die Weidetierhaltung, so die Verbände weiter, sei gesellschaftlich jedoch ausdrücklich gewollt, insbesondere Artenschutz und Biodiversität stünden in enger Verbindung zur Weidewirtschaft. Deren Gefährdung könne nicht Ziel einer nachhaltigen Landwirtschafts- und Artenschutzpolitik sein.

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