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GAP-Reform

Landfrauen gegen Kürzungen der Direktzahlungen

Weil die Anforderungen an die landwirtschaftliche Produktion, die Bauern und den ländlichen Raum zunehmen und gesellschaftlich gewünscht werden, darf es bei der anstehenden Reform der EU-Agrarpolitik keine Kürzungen bei den einkommenswirksamen Direktzahlungen der 1. Säule und auch nicht bei den Programmen der 2. Säule geben, sagt der Landfrauenverband.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche LandFrauenverband (dlv) fordert in seinem aktuellen Positionspapier zur Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2020 eine gleichbleibende Mittelausstattung in der erste Säule und kritisiert auch die geplanten, überproportionalen Kürzungen in der zweiten Säule.

„Angesichts der wachsenden Anforderungen an die landwirtschaftliche Produktion ebenso wie die von vielen Seiten geforderte Stärkung des ländlichen Raums, stelle ich mir schon die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser gravierenden finanziellen Einschnitte. Verteilungskonflikte insbesondere zwischen den Agrarumweltmaßnahmen sowie den Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raums müssen unbedingt vermieden werden“, mahnt dlv-Präsidentin Brigitte Scherb an. „Und wenn wir gerechte Erzeugerpreise erzielten, könnten wir uns diese Diskussion ersparen“, fügt sie noch hinzu.

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Der dlv steht einer zunehmenden Ausrichtung der Direktzahlungen an gesamtgesellschaftlich gewollten Zielen in den Bereichen Umwelt, Klima und Tierwohl offen gegenüber. Der Verband sieht darin Potential zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe. Dafür müssen zusätzliche an diesen Zielen ausgerichtete Maßnahmen aber einkommenswirksam für Landwirtinnen und Landwirte sein.

Der dlv fordert die Bundesregierung weiterhin auf, die nationalen Spielräume des neuen Umsetzungsmodells auch für effektive Fördermaßnahmen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie attraktive Angebote für die außerfamiliäre Hofübergabe zu nutzen. Nur so kann dem Strukturwandel in der deutschen Landwirtschaft begegnet werden. Zudem plädieren die LandFrauen für wesentliche Vereinfachungen des EU-Rechtsrahmens zur Umsetzung der GAP.

Eine verbesserte Beteiligung der Frauen an der Wirtschaft des ländlichen Raums ist dem Verband ein besonderes Anliegen. „Der ELER muss hierfür gleichstellungsorientierte Teilprogramme und Maßnahmen beinhalten, welche die multifunktionale Rolle der Frauen in ländlichen Regionen berücksichtigt“, so Brigitte Scherb.

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