Gegen die Veröffentlichung von EU-Agrarbeihilfen im Internet regt sich weiter juristischer Widerstand. Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Wiesbaden Bedenken geäußert hatte, kam jetzt das Verwaltungsgericht Aachen einem Landwirt entgegen und hat auf dessen Klage hin die Veröffentlichung seiner EU-Zahlungen vorläufig untersagt. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilte, halte das Gericht einen Aufschub der Veröffentlichung bis zur endgültigen Klärung der datenschutzrechtlichen Bedenken für geboten. Endgültig werde das Verwaltungsgericht Aachen nach den Osterfeiertagen über den Eilantrag des Landwirts entscheiden. Der DBV bekräftigte vor dem Hintergrund des Aachener Gerichtsbeschlusses seine Forderung an Bund und Länder, die Veröffentlichung solange anzuhalten, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) in dieser Streitfrage entschieden habe.
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