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Landwirte stellen knapp 9.500 Anträge auf Dürrehilfe

Die Anzahl der Anträge auf Dürrehilfen strebt auf 9.500 Anträge zu. Damit ist die vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) geschätzte Höhe von 10.000 existenzbedrohten Betrieben durch die wochenlange Dürre von 2018 fast erreicht. Ob Geld aus weniger betroffenen Regionen in die überzeichneten Länder übertragen wird, ist noch offen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) bestätigte diese Woche, dass bis zum 15. Januar bundesweit 9.463 Anträge auf Dürrehilfe eingegangen sind. Anträge mit einem Volumen von 84,5 Mio. € wurden bereits bis zum 31. Januar 2019 bewilligt, hieß es im BMEL weiter. Die Nachfrage nach den Hilfen sei hoch, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Die Zahlen würden die anfängliche Kritik, dass die Maßnahme auf Grund zu strenger Förderkriterien ins Leere laufen, widerlegen. Klöckner sagte sie stehe weiterhin zu dem im Sommer 2018 entwickelten System der Dürrehilfen. „Ich habe bewusst strenge Kriterien gemacht, denn es geht um Steuergeld“, betonte sie weiter. Dass die Zahl der Anträge nun in Richtung der vom BMEL im Sommer geschätzten 10.000 Anträge laufe, bestätige sie darin.

Ob der Verzögerungen bei der Auszahlung der Dürrehilfen und der Vorgehensweise in Bundesländern, in denen die Dürrehilfen überzeichnet sind, bat Klöckner um Geduld. Noch gebe es nicht alle Abrechnungen, räumte sie ein. Über den weiteren Umgang mit teils nicht abgerufenen Bundesmitteln will sie daher mit den Ländern erst bei der Agrarministerkonferenz Anfang April in Landau sprechen. Bundesländer, die die Dürrehilfen nicht komplett gebraucht haben, dürften diese nicht in ihren Landeshaushalten verbuchen, sondern müssten diese an den Bund zurückgeben. Erst danach könne entschieden werden, ob davon noch etwas in überzeichnete Regionen fließen könne.

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Überzeichnet sind die Dürrehilfen nach Recherchen von top agrar in mindestens drei Ländern. In Schleswig-Holstein gingen 1.075 Anträge mit einer Schadsumme von etwa 68 Mio. € ein. Das bedeutet eine Überzeichnung von 20 Mio. €. In Brandenburg stellten 778 Landwirte einen Antrag mit einer Schadsumme von 93,5 Mio. €. Allerdings sind nur 46 Mio. € Dürrehilfe vorgesehen. Die betroffenen Brandenburger Landwirte müssen sich daher erstmal mit Abschlägen begnügen. Auch in Niedersachsen ist die Überzeichnung mittlerweile bestätigt. Dort hatten sich mehr als 4.500 existenzgefährdete Betriebe gemeldet. Ausgelegt ist die Dürrehilfe in Niedersachsen jedoch nur für rund 2.000 Betriebe. Durch den Andrang auf den Hilfsfonds hat das Ministerium in Hannover den Abschlag für die Landwirte schon auf 40% heruntergestuft.

Bund und Länder hatten angesichts der extremen Trockenheit im Sommer 2018 Hilfen von jeweils bis zu 170 Mio. € bereitgestellt. Klöckner hatte dafür die Ernteschäden im August 2018 als Ereignis von „nationalem Ausmaß“ eingestuft.

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