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Landwirtschaftszählung soll auch Investoren berücksichtigen

Die gesetzlichen Vorschriften für die Landwirtschaftszählung 2020 stehen in Berlin kurz vor dem Beschluss im Bundestag. Erstmals sollen darin auch Betriebszugehörigkeiten von Investoren sichtbar werden. Bei den Fraktionen kommt das unterschiedlich an.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Agrarausschuss des Bundestages hat in dieser Woche mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD das Agrarstatistikgesetz beschlossen. Zum endgültigen Beschluss soll es Anfang Juni auf der Tagesordnung im Plenum des Bundestages stehen. Es enthält die Regelungen für die nächste Landwirtschaftszählung im Jahr 2020. Dann sollen von den Landwirten Daten zu den bewirtschafteten Flächen, Tierbeständen, Stall- und Weidehaltung, Pachtpreisen, der Hofnachfolge oder der Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdünger abgefragt werden. Die Bundesregierung sieht in den Daten die „Basis, um zielgerichtete Entscheidungen zu treffen sowie insgesamt einen guten politischen Rahmen für die Branche zu setzen“.

Zugehörigkeiten zu Unternehmensgruppen sollen sichtbar werden

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Die Datenerhebung soll auch mehr Licht in die Besitzverhältnisse von landwirtschaftlichen Betrieben bringen. Der Agrarausschuss des Bundestages stimmte diese Woche noch einem Änderungsantrag zu, demzufolge auch für Betriebe in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft wie etwa einer GmH & Co KG die mögliche Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe sowie Namen und Anschrift des sie beherrschenden Unternehmens zu erheben sind. Die Oppositionsfraktionen im Bundestag blicken unterschiedlich auf das Gesetz. Während der FDP die verpflichtende Datensammlung des Staates zu weit geht, hätte sich die Linke noch umfangreichere Daten zu den Besitzverhältnissen von landwirtschaftlichen Betrieben gewünscht.

FDP gegen Auskunftspflicht

Die FDP sprach sich dafür aus, die Auskunftspflicht im Agrarstatistikgesetz abzuschaffen und Auskunftserteilungen für die Strukturerhebungen in land- und fortwirtschaftlichen Betrieben grundsätzlich freiwillig zu gestalten. Während der Datenhunger von Tech-Unternehmen zunehmend in der Kritik stehe, würden hunderttausende Landwirte per Gesetz zur Auskunft verpflichtet, kritisierte der Agrarsprecher der Liberalen, Dr. Gero Hocker. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Betrieb öffentliche Fördergelder empfange oder nicht. „Eigentumsverhältnisse, Pachtpreise, Betriebsverflechtungen und Informationen zur Hofnachfolge werden genauestens abgefragt. Der Staat weiß mehr als so manch eine Bank“, argumentierte Hocker weiter. Zwar bringe Transparenz Vertrauen, räumte der FDP-Politiker ein. Man solle jedoch den Landwirten nicht mehr abverlangen, „was wir selbst zu geben nicht bereit sind“, sagte er.

Linke will alle Mutter- und Tochterunternehmen einbeziehen

Die Linke hält die Auskünfte, die mit dem Gesetz eingeholt werden sollen hingegen noch für unzureichend. Sie fordert, nicht nur die Zugehörigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes zu einer Unternehmensgruppe und das direkt kontrollierende Unternehmen zu erfassen, sondern sämtliche Mutter- und Tochterunternehmen inklusive weiteren Beteiligungen des Betriebes an anderen Unternehmen und Unternehmensgruppen. „Nur so können die Investorennetzwerke in der Landwirtschaft eindeutig identifiziert werden als ersten Schritt zur Rückgewinnung einer breiten Streuung des Bodeneigentums und der breiten Teilhabe“, sagte die Agrarsprecherin der Linken, Dr. Kirsten Tackmann. Außerdem will die Linke die Rolle von Frauen in der Landwirtschaft transparenter machen, um ihre soziale Lage, eventuell diskriminierende Tatbestände und Unterstützungsdefizite zu identifizieren. Deshalb hatte sie gefordert, Arbeitskräfte in der Landwirtschaft nach Geschlecht zu erfassen, einschließlich der Einkommenskombinationen. Die dafür gestellten Anträge der Linken wurden im Agrarausschuss abgelehnt.

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