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Interview zu Agrarversicherungen

Langner: „Wir machen uns nicht die Taschen voll!“

Staatlich bezuschusste Wetterversicherungen sind aktive Risikovorsorge für Landwirte. Die Zuschüsse werden von den Versicherungsunternehmen selbstverständlich und vollständig an die Landwirte weitergereicht. Das betont Dr. Rainer Langner, Vorstandsvorsitzender der Vereinigten Hagelversicherung, im Interview mit top agrar online.

Lesezeit: 6 Minuten

Am 20. März veranstalten der Landwirtschaftsverlag Münster und top agrar in Berlin eine Podiumsdiskussion zum Thema Wetterversicherungen und aktive Risikovorsorge mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner.

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Die Auswirkungen des Klimawandels sind inzwischen spürbar. Brauchen wir auch in Deutschland staatlich bezuschusste Wetterversicherungen?

Langner: Die Frage, ob und in welcher Höhe die Versicherungsprämie staatlich bezuschusst wird, entscheidet die Politik. Entsprechende Forderungen kommen aus dem Berufsstand und nicht von der Versicherungswirtschaft. Wir zeigen lediglich auf, dass im internationalen Vergleich Landwirte in Deutschland deutlich benachteiligt sind, übrigens auch beim Thema Versicherungssteuer.

Auch innerhalb der Europäischen Union setzen mittlerweile fast alle Mitgliedstaaten immer mehr auf aktive Risikovorsorge statt ad hoc-Zahlungen und „Almosen“ durch den Staat. Wer die Vorschläge zur neuen GAP der EU-Kommission aufmerksam gelesen hat, wird feststellen, dass Brüssel noch stärkere Akzente in diese Richtung setzt.

Die Zuschüsse für die Versicherungsprämie werden in fast allen Ländern direkt an die Landwirte, d.h. den Bewirtschaftern der Flächen ausgezahlt. Damit haben weder Versicherer noch Grundstückseigentümer, die Möglichkeit eventuelle Zuschüsse „abzuschöpfen“. Die Zuschüsse kommen den Landwirten vollständig zugute. Da die Beitragssätze für die bestehenden Versicherungen ja ohnehin bekannt sind, besteht auch keine Möglichkeit, „heimlich“ Subventionen abzuschöpfen.

Die Agrarökonomen Norbert Hirschauer von der Universität Halle und Oliver Mußhoff von der Universität Göttingen befürchten, dass die Versicherer einen Teil der Zuschüsse abschöpfen. Würde die Vereinigte Hagel die staatlichen Zuschüsse vollständig an die Landwirte weitergeben?

Langner: Dafür, dass keine Zuschüsse abgeschöpft werden, wird zudem der Markt schon sorgen – das zeigen unsere praktischen Erfahrungen auch im Ausland sehr deutlich. Übrigens auch in den USA, die bereits seit Jahrzehnten erfolgreich Mehrgefahrenversicherungen (MPCI) etabliert haben.

Die Wissenschaftler verkennen übrigens die Unberechenbarkeit der Schäden durch Wetterextreme. Es kann durchaus sein, dass den Versicherungsunternehmen in einzelnen Jahren erhebliche Verluste entstehen. Diese Frage stellen sich die Wissenschaftler offenbar nicht. Letztendlich sogar zu Recht, da Versicherungen mit ihrem System so angelegt sein müssen, dass sie einen Ausgleich der Ergebnisse über die Zeit erreichen.

Hirschauer und Mußhoff schlagen eine Selbstverpflichtung der Versicherungsunternehmen vor, die staatlichen Zuschüsse an die Landwirte weiterzugeben. Ist das notwendig?

Langner: Eine Selbstverpflichtung sehe ich als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit für unser Unternehmen als nicht notwendig an, da wir vom System her schon mit sehr viel Transparenz den versicherten Mitgliedern entsprechende Informationen im Rahmen unserer Bezirksversammlungen und unserer Mitgliedvertreterversammlung liefern.

Wer kann das kontrollieren?

Langner: Die Kontrolle unseres Unternehmens liegt im Aufsichtsrat in der Hand der versicherten Landwirte, die von ihren Mitgliedern in den Aufsichtsrat gewählt wurden.

Welchen EU-Staaten haben aus Ihrer Sicht ein interessantes Modell für die staatliche Bezuschussung von Wetterversicherungen gefunden?

Langner: Zum Beispiel Luxemburg. Wir sind seit mehr als 10 Jahren im Bereich der Ernteversicherung im Großherzogtum tätig. Die Verwaltung der Zuschüsse liegt in der Hand des Landwirtschaftsministeriums. Einmal jährlich erhält das Ministerium von uns die versicherungstechnischen Ergebnisse und den Schadenverlauf. Insofern gibt es hier Transparenz, auch für den Staat. Erst vor kurzem haben wir sehr intensiv mit dem dortigen Landwirtschaftsminister die Ergebnisse und Erfahrungen des Dürrejahres 2018 besprochen. Sowohl innerhalb der Landwirtschaft, als auch der Politik gibt es große Unterstützung für das dortige System. Die versicherten Dürreschäden sind bereits kurz nach der Ernte 2018 ausgezahlt worden und haben damit zur Existenzsicherung der Betriebe erheblich beigetragen, und zwar unbürokratisch und objektiv aus Sicht des Staates und der Landwirte.

Wie Erfahrungen haben Sie im langjährigen Vergleich gemacht?

Langner: Sehr unterschiedliche. In Luxemburg hatten wir eine ganze Reihe von Unterschadenjahren. In den vergangenen drei Jahren waren deutliche Überschadenjahre zu verzeichnen. Insofern hätte eine Wertung dieses Systems vor vier Jahren dazu geführt, dass die Versicherer viel Geld verdient haben oder „sich die Taschen voll gestopft hätten“ wie ohne Kenntnis der Versicherungsmaterie gerne unterstellt wird. Zieht man die letzten Jahre hinzu, wäre die Bewertung genau in die andere Richtung gelaufen. Vor diesem Hintergrund ist eine einigermaßen objektive Bewertung von Wetterversicherungen nur möglich, wenn sie eine langjährige Zeitreihe zugrunde legen und nicht holzschnittartig Zeitabschnitte herauspicken. Dies gilt im Übrigen auch für die objektive Bewertung der MPCI in den USA.

Eine weitere Kritik lautet, dass die Landwirte bei einem subventionierten Versicherungsschutz möglicherweise das eigenbetriebliche Risikomanagement vernachlässigen. Wie groß ist diese Gefahr aus Ihrer Sicht?

Langner: Die Sorge teile ich überhaupt nicht. Wir haben genau die gegenteilige Erfahrung. Gerade die Betriebe, die in ihrem Risikomanagement auch Versicherungslösungen gegen Wetterextreme einbeziehen, machen sich sehr viel mehr Gedanken und entwickeln ackerbauliche Strategien zur Risikovermeidung. Deshalb haben wir unter anderem mit top agrar im vergangenen Jahr entsprechende Fachinformationen veröffentlicht, die genau diese Themen aufgreifen.

Wer die EU-Gesetzgebung zur Risikoabsicherung kennt, wird wissen, dass förderfähige Versicherungsprodukte immer einen Selbstbehalt von mindestens 20 % haben müssen. Im Bereich Dürre sind diese in der konkreten Produktausgestaltung noch deutlich höher. Bei der Unkalkulierbarkeit des zukünftigen Wettergeschehens ist es aufgrund unserer praktischen Erfahrungen nahezu undenkbar, dass ein Landwirt aus pflanzenbaulicher Sicht das Risikomanagement vernachlässigt, da er in jedem Fall einen Eigenanteil von mindestens absolut 20 % trägt. Daraus eine Vernachlässigung des eigenbetrieblichen Risikomanagements abzuleiten, halte ich für schwer vorstellbar.

Zudem sind die Versicherungsprodukte mit einem Bonus- und Malussystem versehen. Sollte beispielsweise jemand seine Produktion von „wärmeliebenden“ Ackerkulturen wie Sojabohnen in Regionen verlagern, die nicht standortangepasst ist, werden Maluszuschläge die Prämie verteuern und diese Idee absolut uninteressant machen. Auch dazu gibt es viele Beispiele aus der Praxis.

Was erwarten Sie von der Diskussionsveranstaltung zum Thema am kommenden Mittwoch mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner?

Langner: Ich hoffe, dass das gewählte Dialog-Format dazu beiträgt, mehr Sachlichkeit in die Diskussion zur Landwirtschaft im Klimastress in Deutschland zu bekommen. An einer wettbewerbsfähigen, unternehmerischen Landwirtschaft, die nicht nur „medialer“ Verursacher, sondern auch Opfer des Klimawandels ist, sollte schließlich allen Teilnehmern gelegen sein.

Vielen Dank für das Gespräch!

Hinweis:

Am Mittwoch den 20. März 2019 um 19 Uhr diskutiert Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner diskutiert auf Einladung von top agrar mit dem DBV-Umweltpräsidenten Eberhard Hartelt, dem Vorstandsvorsitzenden der Vereinigten Hagel Dr. Rainer Langner sowie Wissenschaftlern und Landwirten über die Folgen der Dürre und des Klimawandels. Das Thema lautet: „Landwirtschaft im Klimastress – können Versicherungen die Risiken begrenzen und wo muss der Staat helfen?“ Die Podiumsdiskussion findet am in der Vertretung des Freistaates Thüringen beim Bund in Berlin statt (Mohrenstraße 64, 10117 Berlin). Anmeldung unter www.seminare.lv.de

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