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Leserfrage: Erst nach der Hofübergabe reinvestieren?

Frage: Wir stecken mitten in der Hofübergabe. Mein Vater hat vor einem dreiviertel Jahr Land verkauft. Wir wollen das Geld wieder in den Betrieb reinvestieren, damit wir den Verkaufsgewinn nicht versteuern müssen (§ 6b). Ist mein Vater verpflichtet, die Reinvestition zu tätigen?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Wir stecken mitten in der Hofübergabe. Mein Vater hat vor einem dreiviertel Jahr Land verkauft. Wir wollen das Geld wieder in den Betrieb reinvestieren, damit wir den Verkaufsgewinn nicht versteuern müssen (§ 6b). Ist mein Vater verpflichtet, die Reinvestition zu tätigen, oder kann er mir den Hof und das Geld übertragen und ich investiere es dann nach der Übergabe in den Betrieb?


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Antwort: Ja, es ist möglich, dass Sie als Hofübernehmer das Geld in den Hof reinvestieren. Wenn Sie Gebäude kaufen, errichten, erweitern oder umbauen, gilt das als steuerbegünstigte Reinvestition.


Ihr Vater sollte Ihnen erst den Hof inklusive des Erlöses aus dem Grundstücksverkauf übertragen. Es darf sich dabei aber nicht um eine mittelbare Grundstücksschenkung handeln. Ihr Vater dürfte Ihnen also nicht vorschreiben, dass Sie mit dem übertragenen Geld den Stall renovieren sollen. Stecken Sie als Hofübernehmer das Geld dann tatsächlich innerhalb von vier Jahren nach dem Verkauf der Fläche in den Betrieb, muss der Fiskus das als steuerneutrale Reinvestition anerkennen. Sie brauchen den Verkaufsgewinn somit nicht versteuern.


Arno Ruffer, Landwirtschaftliche Buchstelle, Münster


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