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Leserfrage: Miete an Altenteiler weitergeben?

Frage: Meine Eltern wollen in ein teures Pflegeheim umziehen. Sie verlangen, dass ich ihnen dann eine Miete für die Altenteilerwohnung zahle. Das ist in der Milchkrise aber nicht drin. Muss ich zahlen?

Lesezeit: 1 Minuten

Frage: Meine Eltern wollen in ein teures Pflegeheim umziehen. Sie verlangen, dass ich ihnen dann eine Miete für die Altenteilerwohnung zahle. Das ist in der Milchkrise aber nicht drin. Muss ich zahlen?


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Antwort: In vielen moderneren Hofübergabeverträgen ist geregelt, dass das Wohnrecht der Altenteiler ruht oder entfällt, wenn die Altenteiler auf eigenen Willen die Wohnung verlassen. Dann hätten Sie keine Miete zu bezahlen. Anders ist es, wenn eine solche Regelung nicht im Vertrag steht und in ihrem Bundesland die Höfeordnung gilt. Dann müssen Sie die Wohnung in der Regel vermieten und den Erlös an Ihre Eltern weitergeben. Achten Sie aber in jedem Fall genau darauf, was im Übergabevertrag steht.

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