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Leserfrage: Scheidung verhindern?

Vor zwanzig Jahren heiratete ich und zog auf den Betrieb meiner Frau. Dafür verzichtete ich sogar auf die Übernahme des Hofs meiner Eltern. Ich habe bei meiner Frau immer mitgearbeitet und von meinem Vermögen Flächen für den Betrieb gekauft. Seit einem Jahr leben wir aber getrennt, nun will sie sich scheiden lassen.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Vor zwanzig Jahren heiratete ich und zog auf den Betrieb meiner Frau. Dafür verzichtete ich sogar auf die Übernahme des Hofs meiner Eltern. Ich habe bei meiner Frau immer mitgearbeitet und von meinem Vermögen Flächen für den Betrieb gekauft. Seit einem Jahr leben wir aber getrennt, nun will sie sich scheiden lassen. Ich fürchte, bald ohne Vermögen und Betrieb dazustehen. Kann ich die Scheidung verhindern, indem ich meine Zustimmung verweigere?


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Antwort:Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Scheidung sind lediglich, dass die Ehe zerrüttet ist und das Ehepaar seit mindestens einem Jahr getrennt lebt. Ob eine Ehe zerrüttet ist oder nicht, darüber haben die Eheleute oft verschiedene Meinungen.


Theoretisch könnten Sie der Scheidung widersprechen, wenn Sie objektive Kriterien vorweisen können, dass die Ehe nicht zerrüttet ist. Das könnten z. B. „schöne Wochenenden“ mit Ihrer Frau sein. Wenn Ihre Frau aber nach einjähriger Trennung dennoch darauf besteht, dass eine Versöhnung undenkbar ist, haben Sie keine Chance, die Scheidung zu verhindern. Konzentrieren Sie sich lieber darauf, Ihre vermögensrecht­lichen Ansprüche durchzusetzen.


Für Ihre Mitarbeit haben Sie vermutlich keinen Anspruch auf Ausgleich, wenn Sie auch von den Hoferträgen gelebt haben. Für die gemeinsam erworbenen Flächen hingegen schon. Das gilt zumindest, wenn Sie keinen anderslautenden Ehevertrag abgeschlossen haben. Ihre Ansprüche können Sie nur mit anwaltlicher Vertretung durchsetzen.


Leserbrief dazu von Wilhelm Josef Mahr, 52134 Herzogenrath


Der Ehemann mag die Scheidung nicht verhindern können. Sein Vermögen kann er aber sichern, wenn er den Nachweis führt, dass er mit seinem Geld Flächen für den Betrieb der Ehefrau gekauft hat.

Im Übrigen gilt für die Vermögensauseinandersetzung bei Scheidungen eher das Sprichwort des persischen Dichters Rumi: „Es gibt einen Ort jenseits von richtig und falsch, da treffen wir uns.“


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