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Leserfrage: Werbeschild erlauben?

Frage: Ein benachbarter Gewerbebetrieb möchte auf meinen Flächen, die an eine Autobahn grenzen, dauerhaft einen Anhänger mit Werbeschildern aufstellen. Er braucht ca. 5 x 10 m Platz. Darf ich ihm das erlauben? Die Antwort lesen Sie hier...

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Ein benachbarter Gewerbebetrieb möchte auf meinen Flächen, die an eine Autobahn grenzen, dauerhaft einen Anhänger mit Werbeschildern aufstellen. Er braucht ca. 5 x 10 m Platz. Darf ich ihm das erlauben?


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Antwort: Wollen Sie einen zum Straßenverkehr zugelassenen Anhänger mit Werbeplakaten aufstellen, gilt dies als ortsfeste Einrichtung, für die Sie eine Baugenehmigung benötigen. Und zwar dann, wenn Sie den Anhänger für längere Zeit oder immer wieder für kurze Zeit an bestimmten Stellen abstellen. Diese Genehmigung bekommen Sie nur in Einzelfällen und unter engen Voraussetzungen.


Liegt keine Baugenehmigung vor und stellt der Gewerbebetrieb den Werbeanhänger trotzdem auf Ihrem Grundstück ab, kann es passieren, dass das Ordnungs- bzw. Bauamt Sie als Flächeneigentümer auffordert, den Anhänger zu beseitigen. Ansonsten müssen Sie Strafe wegen einer Ordnungswidrigkeit zahlen. Klären Sie also ab, ob der benachbarte Betrieb eine Genehmigung besitzt bzw. ob er für etwaige Strafzahlungen aufkommt.


Außerdem sollten Sie prüfen, ob das Aufstellen der Werbeanlage überhaupt zulässig ist: Denn je nachdem, welche Straße an dem Grundstück vorbeiführt, kann das Plakat zu einer Verkehrsgefährdung führen. Dann ist das Aufstellen von Außenwerbung grundsätzlich unzulässig. Um das zu klären, sollten Sie sich an das Straßenverkehrsamt wenden.


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