Leserfrage zu Agrardiesel-Vergütung: Haken Sie jetzt nach
Frage: Im Januar habe ich meinen Antrag auf Agrardieselvergütung des Vorjahres beim Hauptzollamt eingereicht. Seither habe ich nichts von der Behörde gehört. Gibt es eine Frist, bis zu welcher das Hauptzollamt die Vergütung auszahlen muss?
Lesezeit: 1 Minuten
Frage: Im Januar habe ich meinen Antrag auf Agrardieselvergütung des Vorjahres beim Hauptzollamt eingereicht. Seither habe ich nichts von der Behörde gehört. Gibt es eine Frist, bis zu welcher das Hauptzollamt die Vergütung auszahlen muss?
Antwort: Derzeit sind uns einige Fälle bekannt, in denen Landwirte seit Monaten auf die Auszahlung warten. Leider nennt das Gesetz nur Fristen für die Steuerpflichtigen, nicht jedoch für die Hauptzollämter. Unser Tipp: Fragen Sie telefonisch beim Hauptzollamt nach, ob Ihr Antrag den Beamten vollständig vorliegt. Ansonsten hätten Sie noch bis zum 30. September Zeit, fehlende Informationen gegebenenfalls nachzureichen.
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Frage: Im Januar habe ich meinen Antrag auf Agrardieselvergütung des Vorjahres beim Hauptzollamt eingereicht. Seither habe ich nichts von der Behörde gehört. Gibt es eine Frist, bis zu welcher das Hauptzollamt die Vergütung auszahlen muss?
Antwort: Derzeit sind uns einige Fälle bekannt, in denen Landwirte seit Monaten auf die Auszahlung warten. Leider nennt das Gesetz nur Fristen für die Steuerpflichtigen, nicht jedoch für die Hauptzollämter. Unser Tipp: Fragen Sie telefonisch beim Hauptzollamt nach, ob Ihr Antrag den Beamten vollständig vorliegt. Ansonsten hätten Sie noch bis zum 30. September Zeit, fehlende Informationen gegebenenfalls nachzureichen.