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Leserfrage: Zu gut für die Förderung?

Viele Bundesländer fördern Betriebe unter anderem bei Investitionen in neue Ausbringungstechniken für Pflanzenschutz und Düngung. Scheinbar haben gut wirtschaftende Betriebe aber keinen Anspruch auf diese Zuschüsse, da sie die festgelegte Einkommensschwelle überschreiten. Belohnt der Staat schlechtes Wirtschaften?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Viele Bundesländer fördern Betriebe unter anderem bei Investitionen in neue Ausbringungstechniken für Pflanzenschutz und Düngung. Scheinbar haben gut wirtschaftende Betriebe aber keinen Anspruch auf diese Zuschüsse, da sie die festgelegte Einkommensschwelle überschreiten. Belohnt der Staat also schlechtes Wirtschaften?


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Antwort: Die Agrarinvestitionsförderprogramme der Länder finanzieren EU, Bund und Länder in der Regel gemeinsam. Sie wollen damit die Wettbwerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe stärken.

Damit Sie an die Förderung kommen, gilt: Sie dürfen „weder zu reich noch zu arm“ sein.


Zunächst prüfen die Beamten die bisherige wirtschaftliche Situation und Stabilität Ihres Betriebes anhand Ihrer Buchführung. Dann müssen Sie anhand eines Investitionskonzeptes nachweisen, dass die geförderte Maßnahme Ihre Wirtschaftlichkeit verbessern wird. Gleichzeitig fördert der Staat die Betriebe aber nur bis zur sogenannten „Prosperitätsgrenze“, sprich: Einkommensschwelle.


Diese ist von Land zu Land unterschiedlich. In Hessen dürfen z. B. zum Zeitpunkt der Antragsstellung die durchschnittlichen Einkünfte der letzten drei Steuerbescheide bei Ledigen 110 000 € pro Jahr und bei Ehegatten 140 000 € pro Jahr nicht überschreiten. Bei Gesellschaften gelten diese Voraussetzungen für alle hauptberuflichen Gesellschafter sowie für alle Kapitaleigner, die über mehr als 5 % des Unternehmenskapitals verfügen. Vermögenswerte und Lohnzahlungen sind bei der Bewertung des Betriebes hinsichtlich einer Fördermaßnahme nicht von Belang.


"Haben auch Sie eine Frage? Zusammen mit erfahrenen Experten kümmern wir uns um Ihre Anliegen rund um den landwirtschaftlichen Betrieb. Stellen Sie uns Ihre Frage ganz einfach hier: E-Mail: leserfragen@topagrar.com, Telefon: 0 25 01/8 01-64 00, Fax: 0 25 01/8 01-6 54,

oder per Post: Redaktion top agrar, Postfach 7847, 48042 Münster. Wir behalten uns eine anonymisierte Veröffentlichung vor."

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