Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Liberale sehen Bestandsschutz für ungenutzte Ställe in Gefahr

Die baden-württembergische FDP-Landtagsfraktion sieht den Bestandsschutz für landwirtschaftliche Gebäude im Innenbereich in Gefahr. Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr.

Lesezeit: 2 Minuten

Die baden-württembergische FDP-Landtagsfraktion sieht den Bestandsschutz für landwirtschaftliche Gebäude im Innenbereich in Gefahr. Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, übte am vergangenen Mittwoch deutliche Kritik an der im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung gemachten Ankündigung zur Neuregelung des Bestandsschutzes für nicht mehr genutzte Ställe im Innenbereich.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Nach Einschätzung von Bullinger und seines Fraktionskollegen Klaus Hoher „wärmt Grün-Schwarz einen eigentumsfeindlichen Plan aus der vergangenen Legislaturperiode auf“. Aus Sicht der Liberalen sollte die Landesregierung akzeptieren, dass der Bestandsschutz Teil der Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Grundgesetz ist und ihre Finger von den Immobilien der Landwirte lassen.


Bullinger und Hoher erinnerten daran, dass Verkehrsminister Winfried Herrmann bereits im Januar angekündigt habe, eine Änderung der Landesbauordnung vorzubereiten. Ziel sei es gewesen, dass die Wirksamkeit einer Baugenehmigung für innerörtliche landwirtschaftliche Anlagen nach einer mehrjährigen Nichtausübung der genehmigten Nutzung entfalle.


Die FDP-Fraktion sieht diese Pläne nun wieder aufgegriffen und monierte zudem die „ausweichende“ Antwort von Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut in dieser Sache. Die Ressortchefin hatte erklärt, die Neuregelung werde „gegebenenfalls zu gegebener Zeit im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau vorbereitet und in die Anhörung gegeben“. Daher könnten zu Fragen über die inhaltliche Ausgestaltung eines solchen Gesetzentwurfs derzeit keinen Angaben gemacht werden.


Für Bullinger will die Landesregierung aber nur „wieder einmal“ auf das Eigentum der Landwirte zugreifen. Besser wäre es, sie würde bei den landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden im Innenbereich Umnutzungen für den eigenen Bedarf der Eigentümer erleichtern.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.