Die baden-württembergische FDP-Landtagsfraktion sieht den Bestandsschutz für landwirtschaftliche Gebäude im Innenbereich in Gefahr. Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, übte am vergangenen Mittwoch deutliche Kritik an der im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung gemachten Ankündigung zur Neuregelung des Bestandsschutzes für nicht mehr genutzte Ställe im Innenbereich.
Nach Einschätzung von Bullinger und seines Fraktionskollegen Klaus Hoher „wärmt Grün-Schwarz einen eigentumsfeindlichen Plan aus der vergangenen Legislaturperiode auf“. Aus Sicht der Liberalen sollte die Landesregierung akzeptieren, dass der Bestandsschutz Teil der Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Grundgesetz ist und ihre Finger von den Immobilien der Landwirte lassen.
Bullinger und Hoher erinnerten daran, dass Verkehrsminister Winfried Herrmann bereits im Januar angekündigt habe, eine Änderung der Landesbauordnung vorzubereiten. Ziel sei es gewesen, dass die Wirksamkeit einer Baugenehmigung für innerörtliche landwirtschaftliche Anlagen nach einer mehrjährigen Nichtausübung der genehmigten Nutzung entfalle.
Die FDP-Fraktion sieht diese Pläne nun wieder aufgegriffen und monierte zudem die „ausweichende“ Antwort von Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut in dieser Sache. Die Ressortchefin hatte erklärt, die Neuregelung werde „gegebenenfalls zu gegebener Zeit im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau vorbereitet und in die Anhörung gegeben“. Daher könnten zu Fragen über die inhaltliche Ausgestaltung eines solchen Gesetzentwurfs derzeit keinen Angaben gemacht werden.
Für Bullinger will die Landesregierung aber nur „wieder einmal“ auf das Eigentum der Landwirte zugreifen. Besser wäre es, sie würde bei den landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden im Innenbereich Umnutzungen für den eigenen Bedarf der Eigentümer erleichtern.