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Linke vermutet Einflussnahme von Lobbyisten - Bundesregierung kontert

Die Linken kritisieren, dass es Einflussnahmen von Interessenvertretern auf den Inhalt eines Gesetzentwurfes nicht nur im Bundestag gebe, sondern auch beim Verfassungsorgan Bundesregierung, etwa in den einzelnen Bundesministerien. Lobbyisten würden an Gesetzen mitschreiben. Die Bundesregierung hat sich nun zu der Kritik geäußert.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundestagsfraktion Die Linke vermutet, dass Politiker im Bundestag und in der Bundesregierung von Lobbyisten beeinflusst werden. So könnten z.B. Verbands- und Wirtschaftsvertreter aktiv Einfluss auf Gesetze nehmen. Die Linke fordert daher ein System regelmäßiger Auskunft und Transparenz, wer an welcher Stelle Einfluss nimmt.

Wichtig sei, dass die unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionen grundsätzlich gleiches Gehör bei der Bundesregierung finden sollten. Im konkreten Fall haben die Linken den Eindruck, bei dem Entwurf zur Änderung des Fleischgesetzes, des Tierzucht- sowie des Etikettierungsgesetzes nicht vollumfänglich informiert zu sein.

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So seien etwa die „Erkenntnisquellen des Entwurfs“ unbekannt. Der Verdacht liege nahe, dass die konkreten Regelungsvorschläge von Dritten eingebracht wurden. Sollte es so sein, müsse der Bundestag darüber Bescheid wissen, welches Interesse die Einflussnehmer hätten. Erst dann sei erkennbar, ob Regelungen im Gesetz für die Allgemeinheit sinnvoll sind.

Entwürfe für Verbändeanhörung werden jetzt veröffentlicht

In ihrer Antwort auf die Frage der Linken stellt die Bundesregierung klar, generell bestrebt zu sein, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Sie habe daher am 15. November 2018 beschlossen, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Daneben sei vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform will die Regierung die Papiere über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlichen, auf die auch der zentrale Internetauftritt der Bundesregierung verlinkt. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann.

Gesetzentwürfe des Bundesagrarministeriums und die dazu eingegangenen Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMEL veröffentlicht unter https://www.bmel.de/DE/Service/Gesetze-Verordnungen/_Texte/GlaeserneGesetze.html

Nicht alle Gespräche haben lobbyistischen Hintergrund

Die Regierung bestätigt, dass die Politiker und Staatssekretäre Kontakte zu einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen haben. Dies schließe Kontakte ein, die aktuelle Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch würden auch Gespräche, Schriftstücke, Mails und Telefonate fallen. Sie hätten nicht, wie die Linke andeutet, typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es sei weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen , Sitzungen und Termine nebst Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen.

Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle, stellt die Regierung weiter klar. Parlamentarische Kontrolle könne nämlich auch die Regierungsfunktion stören und bedürfe daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß.

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